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pte20051116036 in Forschung

Keine Herausgabepflicht für Quellcodes

Oberster Gerichtshof entscheidet zugunsten der Hersteller


Wien (pte036/16.11.2005/15:12)

Der Österreichische Oberste Gerichtshof hat sich erstmals mit der Rechtslage von Individualsoftware beschäftigt. Einer jüngsten Entscheidung zufolge besteht für speziell angefertigte Programme für nur eine oder wenige Anwendungsfälle im Zweifelsfalle keine Pflicht zur Herausgabe des Quellcodes. Der Leiter des europäischen zentrums für E-Commerce und internetrecht (e-center) http://www.e-center.co.at Wolfgang Zankl unterstützt diese Bestimmung, weist aber darauf hin, dass es wichtig sei die rechtsunsichere Lage der Informationstechnologie klarer durch eindeutige Regelungen zu definieren. Bisher war in Österreich nicht eindeutig festgelegt, ob und inwieweit beim Erwerb von Software auch ein Recht auf den Quellcode besteht.

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