pte20000821044 in Forschung
Keine Anklage gegen ILOVEYOU-Verdächtigen
Mangel an Beweisen und fehlende Gesetze verhindern Verfahren
Manila (pte044/21.08.2000/17:34)
Die Staatsanwaltschaft in Manila hat alle Anklagepunkte gegen den ehemaligen Studenten Onel de Guzman, den Hauptverdächtigten im ILOVEYOU-Fall, abgelehnt. Nach einer Mitteilung des Justizministeriums der Philippinen http://kitana.asti.dost.gov.ph/doj fehlt einerseits die rechtliche Grundlage, andererseits sind die Beweise der Behörden nicht ausreichend für eine Anklage. Guzman hat die Möglichkeit eingeräumt, dass er den Virus versehentlich freigesetzt hat, aber niemals gestanden, dass er den Virus selbst programmiert hat.Bis vor kurzem existierten innerhalb der Philippinen keine eigenen Gesetze für Computer-Verbrechen. Die neu beschlossenen Gesetze können allerdings nicht rückwirkend auf den Fall Guzmans angewendet werden. Daher klagten die Ermittler Guzman wegen Diebstahls von Passwörtern und nach einem Gesetz, dass sich gegen die Fälschung von Kreditkarten richtet, an. Nach Ansicht des Justizministerium kann dieses Gesetz auf das Programmieren von Viren aber nicht angewandt werden. Für die Anklage wegen Diebstahl fehlen die nötigen Beweise.
So fanden die Ermittler der philippinischen Polizei zwar 17 Computerdisketten, aber keinen Computer in Guzmans Wohnung. Guzman war unter Verdacht gekommen, nachdem einer seiner früheren Professoren Ähnlichkeiten zwischen dem ILOVEYOU-Virus und einem Programm Guzmans zum Stehlen von Passwörtern entdeckte. (Ende)
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