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pte20000325019 in Leben

Internationale Aktionen gegen Internet-Betrug

FTC warnt vor bedenklichen Online-Angeboten, BKA vor dreisten Web-Betrügern


Washington/Berlin (pte019/25.03.2000/15:50)

In einer bisher einmaligen Aktion haben 150 Organisationen aus 28 Staaten betrügerische Internet-Sites ausfindig gemacht und über 1.600 verdächtige Seiten verwarnt. Die Betreiber der fragwürdigen Angebote bieten Surfern wahlweise "werden Sie schnell reich durch Heimarbeit", illegale Schneeballsysteme, Lotterien und ähnliche bedenkliche Geschäftsmodelle an. http://www.consumer.gov/

Die Initiative, an der u.a. die Deutsche Stiftung Warentest beteiligt ist, hat sich über das Internet rekrutiert. "Wenn diese schwarzen Schafe das Internet dazu benutzen können, um Verbraucher zu täuschen, können wir die neue Technologie verwenden, um sie zu fangen", sagte Jodie Bernstein, Chefin der Verbraucherschutzabteilung bei der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Comission (FTC). http://www.ftc.gov/opa/2000/03/rich.htm

Die Mitglieder hinterlegten URLs von verdächtigen Seiten auf einer passwortgeschützten Website. Jetzt sendet die FTC Warn-E-Mails an betreffende Site-Betreiber mit der Aufforderung, ihre betrügerischen Angebote vom Netz zu nehmen. Kommen sie dem nicht nach, werden die Behörden versuchen, die Sites schließen zu lassen. Gegen eine Site kann nur im Heimatland des Betreibers gerichtlich vorgegangen werden. Vor allem deshalb war die internationale Kooperation so wichtig.

Auch das deutsche Bundeskriminalamt hat vor betrügerischen Warenbestellungen im Internet gewarnt, die seit Ende 1999 verstärkt aufträten. "Per E-Mail nehmen Tatverdächtige, insbesondere osteuropäischer Herkunft, Kontakt zu deutschen Firmen auf und bestellen Elektroartikel, überwiegend Computer und entsprechendes Zubehör", teilte das BKA mit. Nach Erhalt der Ware blieb das Geld jedoch aus.

Für die Zahlung würden den Firmen mehrere Kreditkartennummern angeboten. Die Besteller behaupten nach Angaben des Amtes, es handle sich um Firmenkarten mit nur geringem Limit. Die Firmen, die eine solche Karte akzeptieren, bleiben auf dem Schaden sitzen.

Das BKA rät deshalb aktiven Internet-Händlern, vor Abschluss eines Geschäfts die Lauterkeit des Gegenübers zu prüfen und sich im Zweifelsfall an die örtlich zuständige Polizei zu wenden. Die betrügerischen Bestellungen seien im allgemeinen daran zu erkennen, dass vier oder mehr Kartennummern zur Bezahlung angegeben werden und der Besteller die "Eilbedürftigkeit des Liefervorgangs" vorgibt. http://www.bka.de/text/f_kopf.html (ZDet) (Ende)
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