pte20050630066 in Forschung
Handymastengesetz verfassungsrechtlich bedenklich
Regulierungs-GmbH sieht Gleichheitsgrundsatz verletzt
Wien (pte066/30.06.2005/16:00)
Die vom niederösterreichischen Landtag eingeführte Sendeanlagenabgabe zur Eindämmung des Wildwuchses an Sendemasten enthält verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmungen. Dies geht aus einer Stellungnahme der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) http://www.rtr.at hervor, die heute, Donnerstag, vor Journalisten in Wien präsentiert wurde. "Das NÖ-Sendeanlagenabgabegesetz missachtet die Interessen des Bundesgesetzgebers, da Ziele des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) offensichtlich torpetiert werden", erklärte der Geschäftsführer der RTR-GmbH Georg Serentschy.
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