pte20070705003 in Forschung
Hackerparagraf - Informatiker mit einem Bein im Knast
Experte: Bloßer Besitz von Tools zur Sicherheitsüberprüfung wäre strafbar
Berlin (pte003/05.07.2007/06:20)
Die Gesellschaft für Informatik (GI) http://www.gi-ev.de kritisiert die geplante Einführung des so genannten verschärften Hackerparagraphen (§ 202c StGB) und fordert den Bundesrat auf, den geplanten Entwurf nicht zu verabschieden. Problematisch sei dabei vor allem, dass Tools nicht nach ihrer Einsatzart, sondern nach ihrem Aufbau definiert werden. Es ist nicht zu unterscheiden, ob ein Programm für die Begehung einer Straftat oder für legale Zwecke hergestellt wird. "Alle im IT-Bereich tätigen Personen stehen damit mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie die Tools besitzen, nutzen oder über ihren Einsatz sprechen", kritisiert Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises "Datenschutz und IT-Sicherheit" der GI, im Interview mit pressetext.
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