pte20000825034 in Leben
Grenzwerte für Mobilfunk-Sendeanlagen viel zu hoch
Ministerverordnung birgt "irrsinniges Risiko"
Wien (pte034/25.08.2000/17:20)
Der Verordnungsentwurf über Grenzwerte für Mobilfunk-Sendeanlagen (Handymasten) von Infrastrukturminister Michael Schmid wurde am Freitag in einer Pressekonferenz von Experten stark kritisiert. "Die vorgesehenen 9000 Milliwatt (mW) sind als grob fahrlässig anzusehen", warnte der Umweltmediziner der Wiener Ärztekammer, Gerd Oberfeld http://www.aekwien.or.at .Auch die Wiener Umweltanwältin Karin Büchl-Krammerstätter http://www.magwien.gv.at/wua/wua.htm übte massive Kritik an dem ausgesandten Verordnungsentwurf. Dieser lasse gesundheitliche Bedenken völlig unberücksichtigt, orientiere sich nicht an einem vorsorgenden Gesundheitsschutz und sehe für die neuen Mobilfunk-Anlagen keine wirksame Reduzierung der elektromagnetischen Feldstrahlung vor. Der Präsident des Umweltschutz-Dachverbands ÖGNU Gerhard Heilingbrunner erklärte, dass Schmid für diese Verordnung nicht zuständig sei. Außerdem sei er als Infrastrukturminister befangen, da er im November die UMTS-Lizenzen versteigern werde und daher nicht gleichzeitig die Gesundheitsgrenzwerte festlegen könne. Darüber hinaus sei die Verordnung verfassungswidrig, da der vorbeugende Schutz der Gesundheit der Menschen in der Bundesverfassung festgeschrieben sei.
Ferner wurde kritisiert, dass der in der Verordnung festgesetzte Grenzwert von 4.500 mW für die 900-MHz-Mobilfunkfrequenz bzw. 9.000 mW für die 1.800-MHz-Frequenz nur die thermischen Wirkungen hochfrequenter Strahlungen auf das Zellgewebe und die daraus resultierende Erwärmung des Körpers, nicht aber die biologischen Effekte im Niedrigdosisbereich berücksichtige. Diese könnten von Kopfschmerzen über Herzrhythmusstörungen bis hin zu Chromosomenbrüchen reichen. Eine Vertreterin der Plattform GSM-Initiativen erinnerte daran, dass 1999 eine Mobilfunk-Petition auch von 41 freiheitlichen Abgeordneten, darunter Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer, unterschrieben wurde. Die Zahl der Handymasten wird durch die Errichtung der neuen UMTS-Netze rasant zunehmen. Allein in Wien wird eine Verdoppelung der derzeit installierten 1.500 Sendemasten erwartet.
Für den Innsbrucker Umweltmediziner Klaus Rhomberg birgt die Verordnung ein "irrsinniges Risiko" auch für die Mobilfunkbetreiber in sich. Diese könnten sich jetzt auf "blindwütig festgesetzte, extrem hohe Grenzwerte" verlassen und in Zukunft Gefahr laufen, von gesundheitsgeschädigten Menschen verklagt zu werden. Für Rhomberg ist das eine Ideologiefrage. "Derzeit geht es offensichtlich nur um die freie Fahrt fürs Geschäft." Die Tatsache, dass fünf Prozent der Menschen sehr elektrosensibel sind, also anders auf elektromagnetische Strahlung reagieren als der Durchschnitt der Bevölkerung, werde von den Verantwortlichen vollkommen ignoriert.
Franz Hartl, Leiter der Bereiche Technik, Kommunikation und Umwelt bei max.mobil, sieht die Verordnung als "wichtigen Schritt in die richtige Richtung". Er ist überzeugt davon, dass die Grenzwerte gesundheitlich absolut unbedenklich sind. Allerdings kritisiert er, dass die Verordnung andere Funkdienste außer Acht lasse. Fernseh- und Radiosender etwa würden in manchen Gebieten eine viel höhere Strahlenbelastung verursachen, über die derzeit niemand spricht. Laut Hartl unterschreiten derzeit alle Mobilfunk-Sendeanlagen die Grenzwerte der Verordnung. Er kann sich vorstellen, dass sämtliche Handymasten auch mit einem Grenzwert von 100 mW, wie derzeit in Italien, technisch funktionieren würden.
Aus dem Ministerbüro http://www.bmv.gv.at/tk/3telecom/politik/telekom.htm heißt es, die Verordnung sei eine Umsetzung einer Empfehlung des EU-Rats. Die Zuständigkeit von Infrastrukturminister Schmid lasse sich aus dem Telekommunikationsgesetz ableiten. Nachdrücklich wird darauf verwiesen, dass sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Strahlenschutzbehörde bei den festgesetzten Grenzwerten keine Gesundheitsbeeinträchtigungen erwarten. (Ende)
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