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pts20000621033 in Leben

Grenzwert-Verordnung im Rahmen des TKG für Juli angekündigt

Expertendiskussion im Rahmen der Parlamentarischen Enquete stellt entscheidende Weichen - Salzburger Vorsorgewert jede wissenschaftliche Basis aberkannt


Wien (pts033/21.06.2000/14:35)

"Ein wichtiger Schritt, eine Chance, Rechtssicherheit sowohl für Betreiber als auch für Länder und Gemeinden herzustellen und die Interessen von bald fünfeinhalb Millionen Kunden zu wahren", fasst Michaela Reeh vom Forum Mobilkommunikation (FMK) die Ergebnisse der gestrigen Parlamentarischen Enquete zusammen.

Die sachliche Auseinandersetzung im Rahmen der Enquete hat dazu beigetragen, der weiteren Verunsicherung der Bevölkerung in Zusammenhang mit Mobil-kommunikation und vermeintlichen Gesundheitsbeeinträchtigungen entgegen-zuwirken. Dem sogenannten "Salzburger Vorsorgewert" wurde gestern erneut jede wissenschaftliche Basis entzogen.

Das FMK begrüßt besonders die Absichtserklärung des Bundesministers Schmid und der Obersten Fernmeldebehörde, die Grenzwerte für Funkanwendungen auf der Basis der jüngsten EU-Ratsempfehlung am Verordnungsweg festzuschreiben. Dass die Verordnung noch im Juli ausgearbeitet wird, entspricht der Dynamik der gegenwärtigen und zukünftigen Marktentwicklung optimal. Lokale und regionale Grenzwertregelungen sind angesichts weltweiter Harmonisierungsbestrebungen für eine global angewandte Technologie kein Weg, um die Exposition von Handys und Basisstationen zu begrenzen. "Wir vertrauen auf vernünftige politische Lösungen und halten die Übernahme der Empfehlung der Internationalen Strahlenschutz-kommission in nationales Recht als einzig gangbaren Weg, auch zukünftig flächendeckende Netzversorgung gewährleisten zu können. Millionen von österreichischen Usern erwarten weiterhin optimale Gesprächsqualität", betont Reeh.

Über die politisch geforderte Kennzeichnung der Strahlungsleistung von Endgeräten werden weiterführende Gespräche geführt werden müssen. Für einen internationalen Markt gelten internationale Regulative: die allseits bekannte CE-Kennzeichnung sowie die Rtte-Richtlinie schreiben Standards und Prüfverfahren europaweit fest. Jedes am Markt befindliche Gerät muss den strengen Kriterien genügen, so dass sich der Käufer auf die Einhaltung aller Sicherheitskriterien verlassen kann.

Lösungsansätze um Konsumenteninteressen optimal begegnen zu können, sieht das FMK vielmehr in zusätzlichen Informationsmaßnahmen. Das FMK bestätigt daher die zukünftig noch weiter verstärkten Informationsangebote der Betreiber im Rahmen des Netzausbaus und der stetigen Netzverdichtung. "Wir wollen vor allem den Gemeinden helfen, die im Spannungsfeld zwischen verschiedenster Bürgerinteressen agieren müssen", führt Reeh aus, "Bürgermeister und Gemeindemandatare benötigen die richtigen Rahmenbedingungen, um sowohl alle Bürgerinteressen als auch die wirtschaftlichen Interessen in ihrer Kommune wahren zu können". Eine klare Verordnung seitens des Bundes, zeitgerechte zusätzliche Angaben über Sendeleistungen und standardisierte Sicherheitsabstands-berechnungen für jede Sendestation seitens der Betreiber sowie der direkte Kontakt zwischen Betreiber- und Gemeindevertretern sollen Informationsmängel beheben helfen und Entscheidungsprozesse erleichtern. (Ende)
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