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pts20010213024 in Leben

Fünf Forderungen der Pharmig an das Gesundheitswesen

Schritte zur Annäherung an ein Integriertes Gesundheitssystem


Wien (pts024/13.02.2001/11:15)

Die Pharmig, die Vereinigung pharmazeutischer Unternehmen, hat heute, Dienstag, bei einer Pressekonferenz fünf Forderungen an das Gesundheitswesen veröffentlicht. Damit soll eine Annäherung an ein integriertes Gesundheitssystem erfolgen.

1. Offenlegung der Ziele des österreichischen Gesundheitswesens in Zielgrößen, die auch quantitativ messbar sind. Rechtzeitige Bereitstellung der für die Zielerreichung notwendigen Mittel.

Fast ebenso wichtig wie die Zieldefinition selbst ist die breite Kommunikation der Ziele durch die Politik.

2. Verbesserung der Datenqualität und Datenverfügbarkeit im Gesundheitswesen durch Schaffung eines Rechnungswesens, das sich am gegebenen Standard der Industrie orientiert.

Erst durch ein der wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens adäquates Rechnungswesen kann Kostenwahrheit erreicht werden. Mit der Kostenwahrheit muss auch die Nutzenwahrheit einhergehen.

3. Verpflichtung der bisherigen Einnahmen-/Ausgabenrechner zu einer echten Eröffnungsbilanz als Basis für ein modernes Rechnungswesen.

Mit einer solchen Eröffnungsbilanz sind die bisher kameralistisch rechnenden Sektoren des Gesundheitswesens in der Lage, ihre finanzielle Situation inklusive allfällig vorhandener Reserven periodenrein und überprüfbar offen zu legen.

4. Absenkung der Mehrwertsteuer auf 10% für Arzneimittel und andere therapeutisch effiziente Güter und Leistungen.

Diese EU-konforme Absenkung auf den begünstigten Satz setzt einen positiven gesundheitspolitischen Anreiz und ist - bei Bedarf - im Gegenzug durch Überprüfung der bisherigen Begünstigungen auch aufkommensneutral zu gestalten.

5. Absage an Budgetpartikularismus und sektorales Denken im Gesundheitswesen.

Der Patient als Mittelpunkt des Gesundheitswesens hat ein Recht auf ganzheitliche Betreuung, ihm entgegenkommende Transparenz des Systems und Qualitätssicherung. Einander widersprechende Interessenslagen und inkompatible Zielsetzungen im Gesundheitssystem stehen diesem Recht entgegen. (Ende)
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