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pte20050908032 in Forschung

EuGh: Handymastensteuer grundsätzlich erlaubt

Urteil über belgische Gemeinden aber kein Präzedenzfall für Österreich


Brüssel/Wien (pte032/08.09.2005/12:39)

Der Europäische Gerichtshof (EuGh) http://www.curia.eu.int hat heute, Donnerstag, die Handymastensteuer unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt. Konkret ging es um die belgischen Gemeinden Fléron und Schaerbeek, die bereits vor drei Jahren kommunale Abgaben auf Sendetürme, Sendemasten und Antennen für den Mobilfunk erhoben hatten. Solche Abgaben seien aber dann problematisch, "wenn sie Betreiber, die über besondere oder ausschließliche Rechte verfügen oder verfügt haben, gegenüber neuen Betreibern unmittelbar oder mittelbar begünstigen und die Wettbewerbssituation spürbar beeinträchtigen", urteilte der EuGh.

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