pte20050908032 in Forschung
EuGh: Handymastensteuer grundsätzlich erlaubt
Urteil über belgische Gemeinden aber kein Präzedenzfall für Österreich
Brüssel/Wien (pte032/08.09.2005/12:39)
Der Europäische Gerichtshof (EuGh) http://www.curia.eu.int hat heute, Donnerstag, die Handymastensteuer unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt. Konkret ging es um die belgischen Gemeinden Fléron und Schaerbeek, die bereits vor drei Jahren kommunale Abgaben auf Sendetürme, Sendemasten und Antennen für den Mobilfunk erhoben hatten. Solche Abgaben seien aber dann problematisch, "wenn sie Betreiber, die über besondere oder ausschließliche Rechte verfügen oder verfügt haben, gegenüber neuen Betreibern unmittelbar oder mittelbar begünstigen und die Wettbewerbssituation spürbar beeinträchtigen", urteilte der EuGh.
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