pte20000531034 in Leben
EU-Kommission will strengere Tabak-Gesetze
Europaweit einheitliche Regelung angestrebt
Brüssel (pte034/31.05.2000/16:41)
"Europa ist am Wendepunkt der Entscheidung über die Zukunft der Tabakkontrollen," sagte David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Konsumentenschutz, zum heutigen Welt-Nichtraucher-Tag. Das Europäische Parlament soll am 13. Juni über seinen Bericht zu dem Vorschlag abstimmen, der wichtige Bestimmungen für den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt in Zigaretten und den Gebrauch von Zusatzstoffen sowie Vorschriften zur Tabaketikettierung beinhaltet und eine Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten beabsichtigt. http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2000/ce150/ce15020000530de00430051.pdf Noch im Juni soll dann darüber im Europäischen Parlament und im Ministerrat abgestimmt werden.Die Mehrheit der erwachsenen Raucher beginne bereits als Jugendliche zu rauchen, ohne sich der abhängig machenden Wirkung von Nikotin und der Auswirkungen von Tabakgebrauch auf die Gesundheit bewusst zu sein, was zu über 500.000 Toten jährlich in der Europäischen Union führt, sorgte sich der EU-Kommissar. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen EU-weit umgesetzt werden.
Ab 31. Dezember 2003 darf nach diesem Entwurf der Teergehalt der in der EU vermarkteten oder hergestellten Zigaretten 10 mg je Zigarette, der Nikotingehalt 1,0 mg je Zigarette, der Kohlenmonoxidgehalt 10 mg je Zigarette nicht überschreiten. Der tatsächliche Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt ist auf einer Seite der Zigarettenpackung in der bzw. den Amtssprachen des Mitgliedstaats aufzudrucken, in dem sie verkauft wird, muss gut sichtbar angebracht und mindestens zehn Prozent der betreffenden Fläche einnehmen. Die Packungen müssen zudem den Warnhinweis "Rauchen ist tödlich" oder "Rauchen kann tödlich sein" aufweisen. Spätestens am 31. Dezember 2003 verlangen zudem die EU-Mitgliedsstaaten von sämtlichen Herstellern und Importeuren von Tabakerzeugnissen eine nach Markennamen gegliederte Aufstellung aller Inhaltsstoffe die bei der Herstellung ihrer Tabakerzeugnisse verwendet werden, und ihrer Mengen. Dieser Liste ist auch eine Erklärung beizufügen, in der die Gründe für die Hinzufügung der Inhaltsstoffe und Bestandteile erläutert werden.
Zudem verlangen die Mitgliedsstaaten von den Herstellern oder Importeuren sämtliche Daten über tabakfremde Inhaltsstoffe in verbrannter und unverbrannter Form sowie den Nachweis, dass diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung in ihren Tabakerzeugnissen für den Verbraucher nicht gesundheitsschädlich sind. Diese Angaben sind erstmals am 1. Jänner 2004 und danach jährlich vorzulegen. Sie unterliegen zwar der Geheimhaltung, müssen aber dennoch an die EU-Kommission weitergeleitet werden. Die EU-Mitgliedsstaaten werden dazu verpflichtet, ihre eigenen Gesetze diesem Erlass bis spätestens 31. Dezember 2001 anzupassen. Es steht ihnen aber frei, auch strengere Tabak-Gesetze zu erlassen. (Ende)
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