pts20051110020 Technologie/Digitalisierung, Medien/Kommunikation

Entscheidung gegen Powerline erwartet!

BMVIT könnte per Bescheid "Internet aus der Steckdose" stoppen.


Wien/Linz (pts020/10.11.2005/11:32) Schon im Oktober 2003 teilte die Behörde unter der Geschäftszahl 102413-JD/03 einem österreichischen Powerline-Netz-Betreiber mit, dass aufgrund vorliegender Messprotokolle, die durch den Betrieb von Power Line Communication verursachte Störung des Kurzwellenbandes einzustellen ist. Nun erwarten Experten den Abschluss des Berufungsverfahrens.

Nach Meinung des ÖVSV sind die von Powerline ausgehenden Störungen unzulässig. Das BMVIT müsse als Oberste Fernmeldebehörde das Telekommunikationsgesetz anwenden um die störenden Abstrahlungen dieses Internetzuganges abzustellen.

Betreiber nationaler und internationaler Funkdienste und Radiohörer in Linz/OÖ hatten sich wiederholt über Störgeräusche beschwert, die augenscheinlich von ungeschirmten, für schnelle Datenübertragung nicht konzipierten Stromleitungen in den mit PLC versorgten Wohngebieten ausgingen.

Trotz OPERA gibt es noch immer keine neue harmonisierte Norm, die elektromagnetische Abstrahlungen von "Internet aus der Steckdose" regeln würde. Zu unvereinbar erscheinen Zielsetzung und Physik. Auch für Feldversuche gelten die Bestimmungen zum Schutz des Funk- und Radioempfanges im internationalen Fernmeldevertrag der ITU und der EMV-Direktive der EU- Kommission.

Der ÖVSV fordert für den Umgang mit der so wichtigen Naturresource "Frequenzspektrum" höchste Sorgfalt walten zu lassen und erinnert an die Bedeutung ungestörter Funkfrequenzen in der Informationsgesellschaft z.B. für Mobiltelefonie, TV, Radio, aber auch für Hilfskräfte in Not- und Katastrophenfällen.

Amateurfunk ist ein technisch - experimenteller Funkdienst, der in Österreich durch das Amateurfunkgesetz, einem Bestandteil des Fernmelderechtes, reglementiert ist. Weltweit genießen die Interessen von Funkamateuren aufgrund ihrer besonderen Leistungen im Hinblick auf technische Entwicklung und ihrer strukturellen Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen den besonderen Schutz durch anerkanntes Völkerrecht. (Internationale Telekommunikations Union, ITU)
Informationen über den Amateurfunkdienst und die Leistungen von österreichischen Funkamateuren finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Versuchsenderverband unter http://www.oevsv.at , nähere Informationen zum Thema PLC finden Sie unter http://www.powerline-plc.info

Wien, im November 2005

Für den Inhalt der Aussendung verantwortlich:
Österreichischer Versuchssenderverband, Dachverband
Eisvogelgasse 4/1
1060 Wien

(Ende)
Aussender: DV des Österr. Versuchssenderverbandes
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