pts20240201020 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Endlich Einsicht bei Bundesminister Rauch - Hoffnung auf ausreichend Pflegekräfte

Kann der späte Entscheid die Versorgung der Personenbetreuung weiterhin aufrecht erhalten?


Wien (pts020/01.02.2024/10:50)

Seit 31. Dezember 2023 müssen in Österreich laut gesetzlicher Vorgabe alle elektronischen Gesundheitskarten (kurz eCards) ein Foto tragen. Der Austausch sollte, in Zeiten der Online-Services und elektronischen Anträge, kein allzu großer Aufwand sein. Für österreichische Staatsbürger:innen ist es das tatsächlich nicht, da das Foto aus dem Archiv zur Ausstellung von Reisepässen oder Personalausweisen herangezogen wird.

Wer allerdings keine österreichische ID besitzt (etwa aufgrund einer ausländischen Staatsbürgerschaft), muss für die Ausstellung der eCard persönlich vorstellig werden und ein aktuelles Foto beibringen. Dies war bis dato nur an wenigen Behördenstellen möglich. Ein unnötig komplexer und zeitaufwändiger Vorgang, der im typischen 14-Tages-Rhythmus vieler Personenbetreuer:innen schier unmöglich unterzubringen ist und zu Betreuungsausfällen von bis zu zwei Tagen führte. Was wiederum die Familien der betreuten Personen vor kaum lösbare Probleme stellte.

Nun lenkt der verantwortliche Bundesminister Rauch ein und ermöglicht die Personalisierung auf Gemeindeebene.

Gerade im ländlichen Raum gibt es aktuell viel zu wenige Registrierungsstellen mit obendrein oft kurzen und nicht bedürfnisorientierten Öffnungszeiten. Abgesehen davon, dass Personenbetreuer:innen zumeist nicht eigenständig mobil sind, um von ihren Betreuungsplätzen zu den oft weit entfernten Registrierungsstellen zu kommen, können sie die zu betreuenden Personen nicht alleine lassen. Das Organisieren von Alternativbetreuungen ist in der Regel nicht möglich.

"Nach über einem Jahr Verhandlungen ist endlich Vernunft im zuständigen Bundesministerium eingekehrt und unser Vorschlag wurde endlich zum Wohl der österreichischen Bevölkerung umgesetzt", so Andreas Herz, Obmann des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Österreich; und weiter: "Personenbetreuer:innen nehmen eine entscheidende Rolle im österreichischen Gesundheitssystem ein, da sie eine notwendige Unterstützung für zu betreuende Menschen gewährleisten. Trotz dieser wichtigen Funktion standen sie nun vor unnötigen bürokratischen Hürden. Dies führte zu Verzögerungen und Unsicherheiten, die letztlich die Qualität der Betreuung beeinträchtigten."

Fachverbandsobmann Andreas Herz forderte seit Bekanntwerden der neuen - und fordernden - Situation den verantwortlichen Bundesminister Johannes Rauch auf eine vereinfachte, effiziente Prozedur für die eCard-Ausstellung und einen beschleunigten Prozess auf Ebene der politischen Bezirksverwaltungsbehörden zu ermöglichen, um die Versorgung der zu Betreuenden zu verbessern und die Arbeitsbedingungen der Betreuer:innen zu erleichtern.

Aktuell arbeiten rund 58.000 Personenbetreuer:innen in Österreich, eine Zahl, die angesichts des künftig notwendigen Bedarfs weit zu gering ausfällt. In jüngster Vergangenheit haben schon mehr als 5.000 Personenbetreuer:innen Österreich den Rücken gekehrt und sind abgewandert – nicht zuletzt aufgrund solcher administrativer Hürden. Seit dem Jahreswechsel ist eine Abwanderung in Nachbarländer ohne administrative Hürden zu verzeichnen.

(Ende)
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