pta20260402027
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

ERWE Immobilien AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2026

Frankfurt (pta027/02.04.2026/15:30 UTC+2)

ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main

ISIN DE000A1X3WX6

WKN A1X3WX

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2026

Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,

hiermit laden wir Sie zur

außerordentlichen Hauptversammlung
der ERWE Immobilien AG

am 2. Juni 2026 um 10:00 Uhr (MESZ)

ein.

Die Hauptversammlung wird als Präsenzveranstaltung im

"Herriot's", Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main,

stattfinden.

I.

Tagesordnung

Anzeige des Verlusts des hälftigen Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der ERWE Immobilien AG zeigt der Hauptversammlung an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist von der Verwaltung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung einen mündlichen Bericht zur Lage der Gesellschaft und zu den von Vorstand und Aufsichtsrat zur Beseitigung des Verlustes vorgesehenen Maßnahmen erstatten.

II.Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung
1.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und etwaige Anträge und Gegenanträge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an:

ERWE Immobilien AG
c/o UBJ.GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Folgende Adresse steht für Anträge und Gegenanträge von Aktionären zur Verfügung:

ERWE Immobilien AG
Herriotstraße 1
60528 Frankfurt am Main

2.

Weitere Angaben zur Durchführung der Hauptversammlung

Nach §§ 121 Abs. 3, 123 Abs. 2 S. 2, 126 Abs. 1 S. 1 AktG sind Gesellschaften, die nicht börsennotiert i.S.v. § 3 Abs. 2 AktG sind, verpflichtet, in der Einberufung Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, die Tagesordnung, die o.g. Adressen und die Person des Einberufenden anzugeben. Folgende Hinweise werden freiwillig gegeben, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

a)

Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG belegen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf Montag, den 11. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft sowie den weiteren Hinweisen auf der Internetseite der Gesellschaft entnehmen.

b)

Stimmrechtsvertretung

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihre Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht ist auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird, abgedruckt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Webseite der Gesellschaft im Bereich »Investor Relations/Hauptversammlungen« unter der Internetadresse

http://www.erwe-ag.com/investor-relations/hauptversammlungen/

zur Verfügung.

Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die Erteilung der Vollmacht, den Widerruf und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs der Gesellschaft möglichst bis zum Ablauf des 1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auf einem der folgenden Wege zugehen zu lassen:

ERWE Immobilien AG
c/o UBJ.GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Darüber hinaus können am Tag der Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen an die Bevollmächtigten noch bis zum Ende der Generaldebatte in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden. Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und muss Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Dazu kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird und auf der Webseite der Gesellschaft im Bereich »Investor Relations/Hauptversammlungen« unter der Internetadresse

http://www.erwe-ag.com/investor-relations/hauptversammlungen/

zur Verfügung steht.

Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können die Aktionäre den Unterlagen entnehmen, die ihnen nach erfolgter Anmeldung übersandt werden.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen und den Widerruf möglichst bis zum 1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege zu übermitteln:

ERWE Immobilien AG
c/o UBJ.GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Darüber hinaus können am Tag der Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende der Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung.

Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als Widerruf der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten und Weisungen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

c)

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte auf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die ERWE Immobilien AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie auf der Webseite der Gesellschaft im Bereich »Investor Relations/Hauptversammlungen« unter der Internetadresse

http://www.erwe-ag.com/investor-relations/hauptversammlungen/

Frankfurt am Main, im April 2026

ERWE Immobilien AG

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: ERWE Immobilien AG
Herriotstraße 1
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Ansprechpartner: ERWE Immobilien AG
E-Mail: h.haas@erwe-ag.com
Website: www.erwe-ag.com/kontakt
ISIN(s): DE000A1X3WX6 (Aktie)
Börse(n): Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Stuttgart, Tradegate BSX
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