pte20100302026 in Forschung
Deutsches Höchstgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Gesetz hat Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit
Karlsruhe/Wien (pte026/02.03.2010/13:30)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute, Dienstag, die Massenspeicherung von Internet- und Telefondaten in Deutschland gekippt. Zwar wird eine Speicherungspflicht wie durch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspiecherung vorgesehen nicht in Frage gestellt, doch ist die nationale Umsetzung laut BVerfG-Urteil nicht mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar. Die Richter kritisieren unter anderem einen Mangel an Datensicherheit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz.
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