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pte20100302026 in Forschung

Deutsches Höchstgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Gesetz hat Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit


Karlsruhe/Wien (pte026/02.03.2010/13:30)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute, Dienstag, die Massenspeicherung von Internet- und Telefondaten in Deutschland gekippt. Zwar wird eine Speicherungspflicht wie durch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspiecherung vorgesehen nicht in Frage gestellt, doch ist die nationale Umsetzung laut BVerfG-Urteil nicht mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar. Die Richter kritisieren unter anderem einen Mangel an Datensicherheit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz.

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