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pte20081003002 in Forschung

Datenschützer: Google Street View ist rechtswidrig

Vorerst keine Aufnahmen in Schleswig-Holstein


Kiel (pte002/03.10.2008/06:05)

Die Datenerhebung von Wohnungen und Grundstücken zum Zweck der Internetveröffentlichung durch Google Street View verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) http://www.datenschutzzentrum.de , in einer aktuell vorgelegten rechtlichen Bewertung des virtuellen Geographie-Dienstes. Dieser hatte in Schleswig-Holstein in den vergangenen Tagen für heftige Kritik aus der Bevölkerung gesorgt. Laut ULD wurden immer wieder PKWs mit einem Kameraaufbau gesichtet, mit denen Google Bildersequenzen von öffentlichen Straßen im Land macht, um diese über das Street-View-Feature von Google Maps im Internet bereitzustellen.

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