pts20181109016 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

D.A.S.: Keine Verpflichtung, an Streiks teilzunehmen


Wien (pts016/09.11.2018/10:10) Die D.A.S., das Original im Rechtsschutz, informiert über die geplanten Streikmaßnahmen. Arbeitnehmern steht es frei, an einem Streik teilzunehmen. Die Teilnahme an einer planmäßig gemeinsamen Arbeitsniederlegung hat Auswirkungen auf den Entgeltanspruch, jedoch besteht kein Entlassungsgrund. Es muss im Einzelfall geklärt werden, ob Unternehmen Schadenersatzansprüche gegenüber den Streikorganisatoren geltend machen können.

In Österreich wurde zuletzt 2011 großflächig gestreikt. Laut Ankündigung der Gewerkschaft ist jedoch ab Montag wegen unterschiedlicher Positionen bei den Kollektivvertragsverhandlungen der Metaller mit Warnstreiks zu rechnen. "Die Teilnahme an sogenannten Kampfmaßnahmen wie Streiks hat freiwillig zu passieren und kann von keiner Seite erzwungen werden", erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Auswirkungen auf Entgeltanspruch

Streikende Arbeitnehmer haben generell keinen Entgeltfortzahlungsanspruch. Dieser besteht jedoch, wenn der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber ausdrücklich erklärt, arbeitsbereit zu sein. "Diese tatsächliche Leistungsbereitschaft muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Die Nachweispflicht liegt hier beim Arbeitnehmer", erklärt Loinger. "Nur, wenn dieser Arbeitnehmer den Streik etwa mitverursacht hat oder an den Vorbereitungen beteiligt war, besteht trotz Erklärung kein Entgeltanspruch", so Loinger weiter. Gibt es einen Streikfonds der jeweiligen Gewerkschaft, könnten am Streik teilnehmende Arbeitnehmer daraus im Einzelfall eine Unterstützung erhalten.

Schadenersatzforderungen sind problematisch

Unternehmen, die bestreikt werden, könnten theoretisch von den Streikorganisatoren Schadenersatz verlangen. "Das ist in der Praxis jedoch problematisch. Die Voraussetzung ist ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln. Ob ein Streik rechtswidrig ist, muss immer im jeweiligen Einzelfall entschieden werden", informiert Loinger. Gegen einzelne Teilnehmer eines Streiks oder Protestzuges kann jedoch Schadenersatz geltend machen, wenn es etwa zu Sachbeschädigungen und Randalen kommt.

Entlassungen von Streikteilnehmern?

In Österreich gibt es zwar kein Recht auf Streik. Legt man seine Arbeitsleistung nieder, stellt dies generell betrachtet einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar. "Seit rund neun Jahren hat sich die Auffassung jedoch geändert, dass die Teilnahme an einem Streik einen Entlassungsgrund darstellt", so Loinger. "Jedoch kann eine unentschuldigte Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht den Arbeitskampf zum Ziel haben, etwa eine Demonstration gegen die Klimaerwärmung, sehr wohl eine Entlassung rechtfertigen."

Urlaub für Streikteilnahme?

Es steht einem Arbeitnehmer frei, Urlaub zu beantragen, um an einer außerbetrieblichen Protestveranstaltung teilzunehmen. "Egal, aus welchem Grund man sich Urlaub nehmen möchte, muss dieser immer mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Der einseitige Antritt eines Urlaubes ist im Regelfall nicht zulässig und kann zu einer Entlassung führen", so Loinger.

Über D.A.S. Rechtsschutz AG
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und beispielgebende RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre starke Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt und wird bereits seit 2009 jährlich mit einem stabilen A-Rating durch Standard & Poor's bewertet.

Seit 1928 steht die D.A.S., das Original für Rechtsschutz, für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S.-Gesellschaften in mehr als 10 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Group AG, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

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