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pte20080227017 in Forschung

Bundesverfassungsgericht stoppt Bundestrojaner

"Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen und Wege zur Umschiffung suchen"


Karlsruhe (pte017/27.02.2008/12:20)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) http://www.bundesverfassungsgericht.de hat die nordrhein-westfälischen Vorschriften zur Online-Durchsuchung heute, Mittwoch, für nichtig erklärt. Das Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, urteilten die Richter in Karlsruhe. Der Einsatz von staatlicher Schnüffelsoftware auf privaten Computern ist damit vorerst gestoppt. Die Vorschrift, die den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt, "verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", heißt es in der Begründung des BVerfG.

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