pte20000409013 in Leben
Bio-Studenten müssen an Tierversuchen teilnehmen
Verfassungsklage unter Berufung auf Freiheit der Lehre abgewiesen
Karlsruhe (pte013/09.04.2000/11:00)
An deutschen Universitäten dürfen auch in Zukunft Tiere zu Studienzwecken getötet werden. Eine Biologiestudentin an der Universität Karlsruhe http://www.uni-karlsruhe.de wollte erreichen, dass sie bei ihren zoologischen Praktika nicht an Tierversuchen oder Übungen an eigens dafür getöteten Tieren teilnehmen muss. Sie sah darin eine Verletzung ihrer Gewissensfreiheit und klagte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Klage wurde nun abgewiesen.
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