pte20000409013 in Leben
Bio-Studenten müssen an Tierversuchen teilnehmen
Verfassungsklage unter Berufung auf Freiheit der Lehre abgewiesen
Karlsruhe (pte013/09.04.2000/11:00)
An deutschen Universitäten dürfen auch in Zukunft Tiere zu Studienzwecken getötet werden. Eine Biologiestudentin an der Universität Karlsruhe http://www.uni-karlsruhe.de wollte erreichen, dass sie bei ihren zoologischen Praktika nicht an Tierversuchen oder Übungen an eigens dafür getöteten Tieren teilnehmen muss. Sie sah darin eine Verletzung ihrer Gewissensfreiheit und klagte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Klage wurde nun abgewiesen.In der Begründung des Gerichts hieß es, ein Verstoß gegen das Grundgesetz sei nicht erkennbar. Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass ihre Entscheidung selbst dann nicht anders ausgefallen wäre, wenn der Tierschutz im Grundgesetz verankert wäre. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 1997 festgestellt, dass die Hochschullehrer Lehrfreiheit hätten. Dazu gehöre das Recht, den Inhalt der Lehrveranstaltungen zu bestimmen. Studierende, die sich auf die Gewissensfreiheit beriefen, müssten "gleichwertige, alternative Lehrmethoden darlegen", die die Hochschullehrer prüfen und in Erwägung ziehen müssten. Diesen Beitrag habe die Studentin nicht ausreichend geleistet. (ticker) (Ende)
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