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pte20090424017 in Forschung

BGH: Online-Videorekorder "in der Regel" illegal

Aufzeichnungen im Web verstoßen gegen Rechte der TV-Sender


Karlsruhe (pte017/24.04.2009/12:50)

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gestern, Donnerstag, eine Entscheidung zum Thema Online-Videorekorder getroffen. Nach Ansicht der Richter ist die Aufzeichnung von TV-Programmen durch internetbasierte Videorekorder "in der Regel unzulässig", wie es in einer Aussendung des BGH heißt. Der Klage des Fernsehsenders RTL gegen den Anbieter Shift TV http://www.shift.tv wurde damit im Grunde stattgegeben. Dennoch hob das Gericht das bisherige Urteil gegen Shift TV auf und weist die Klärung an das Berufungsgericht zurück. Als Knackpunkt für die endgültige Klärung des Rechtsstreits gilt der Grad der Automatisierung der Aufnahme.

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