TC Unterhaltungselektronik AG: Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltungsmaßnahmen
Kobern-Gondorf (pta004/21.03.2026/15:25 UTC+1)
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
TC Unterhaltungselektronik AG: Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltungsmaßnahmen
Kobern-Gondorf, 21. März 2026
Die TC Unterhaltungselektronik AG (ISIN DE0007454209) teilt mit, dass ihr ein Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 13. März 2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zugestellt wurde.
Mit dem Beschluss hat das Gericht zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts vorläufige Insolvenzverwaltungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser, Koblenz, bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden weitere Sicherungsmaßnahmen angeordnet, insbesondere ein Zahlungsverbot an Drittschuldner an die Gesellschaft sowie die Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Die Kassenführung obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser ist zur Betriebsfortführung berechtigt.
Die Gesellschaft prüft die sich aus dem Beschluss ergebenden Auswirkungen.
Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über weitere wesentliche Entwicklungen informieren.
(Ende)
| Aussender: |
TC Unterhaltungselektronik AG Kastorbachstraße 11 56330 Kobern-Gondorf Deutschland |
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| Ansprechpartner: | Bauersachs Petra | |
| Tel.: | 01726584139 | |
| E-Mail: | bauersachs@telecontrol.de | |
| Website: | www.telecontrol.de | |
| ISIN(s): | DE0007454209 (Aktie) | |
| Börse(n): | Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart |

