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pte20261002013 in Forschung

Amazons "toter Briefkasten" ist rechtswidrig

Unmittelbare und effiziente Kommunikation unmöglich - Kammergericht Berlin gibt vzbv-Klage statt


Kontaktaufnahme mit Amazon: Konzern darf keinen "toten Briefkasten" haben (KI-Bild: ChatGPT/Dall-E)
Kontaktaufnahme mit Amazon: Konzern darf keinen "toten Briefkasten" haben (KI-Bild: ChatGPT/Dall-E)

Berlin (pte013/02.10.2026/12:30)

Der Online-Händler Amazon darf im Impressum seiner Webseite keine E-Mail-Adresse angeben, die lediglich als "toter Briefkasten" und unter der demzufolge keine Kommunikation mit dem Unternehmen möglich ist. Das hat das Kammergericht Berlin im Zuge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

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