pte20071025038 in Forschung
Alte Fair-Use-Klauseln von One "4 zu 0" rechtswidrig
Auch einseitige Bindungsfrist von Handelsgericht Wien gekippt
Wien (pte038/25.10.2007/17:07)
One http://www.one.at hat vor dem Handelsgericht Wien eine Niederlage bezüglich der umstrittenen Fair-Use-Klauseln in früheren "4 zu 0"-Verträgen erlitten. Dies teilten das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz sowie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) http://www.vki.at heute, Donnerstag, mit. Die Vertragsklauseln, auf die sich One berief, um bei Vieltelefonierern eine außerordentliche Kündigung auszusprechen (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=070207001 ), sind laut Ansicht des Gerichts rechtswidrig. Ebenfalls gekippt wurde die einseitige vertragliche Bindungsfrist von 24 Monaten, die es One erlaubt, Kunden innerhalb einer Ein-Monatsfrist zu kündigen, ohne dass diese selbst von der Möglichkeit Gebrauch machen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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