pts20090825026 in Leben
Ab 1. September entscheiden Familiengerichte über Patientenverfügungen
Betreuungsrecht Schwerpunktthema des Bundeskongresses "vorjurlife" am 27./28.11.
Dresden/Wiesbaden/Darmstadt (pts026/25.08.2009/13:00)
Nach 17 jähriger Debatte hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Patientenverfügungsgesetz verabschiedet, das am 1. September in Kraft tritt.Im Rahmen des dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes wurden in den §§ 1901a ff BGB die Kompetenzen des Arztes, des Betreuers und die Rolle des Betreuungsgerichtes festgelegt. Insbesondere gewinnt die Stellung des Betreuers/ Bevollmächtigten starke Bedeutung. Zukünftig wird das Familiengericht als Betreuungsgericht (bish. Vormundschaftsgericht) mit den Entscheidungen über die Anwendbarkeit der Patientenverfügung betraut.
"Das neue Gesetz schafft endlich Rechtssicherheit und schreibt vor, dass der behandelnde Arzt dem schriftlichen Willen des Patienten folgen muss. In Zukunft werden die Rechtsfragen der 'aufgedrängten Behandlung' mit der Verweigerung der Honorierung die Gerichte beschäftigen. Schon die Rechtsprechung des BGH hat wiederholt klargestellt, dass eine Behandlung des Patienten gegen dessen Willen als aufgedrängte Behandlung zu werten und damit nicht erstattungspflichtig ist. Eine konsequentere Befolgung dieser Rechtsgrundsätze ist nach klarer gesetzlicher Regelung der Patientenverfügung zu erwarten. Hier wird viel Arbeit auf Anwälte und Gerichte zukommen", so Dr. Heinrich Meyer-Götz, Vorstand der Dresdner Stiftung VorsorgeDatenbank.
Auch die Bewertung eines "formlos möglichen Widerrufes einer Patientenverfügung" wird der richterlichen Auslegung bedürfen. Das Gesetz wirft viele Fragen auf, die in der Praxis beantwortet werden müssen. Um die Chancen der neuen gesetzlichen Regelung für alle Beteiligten optimal zu nutzen, ist verstärkte Aufklärungs- und Beratungsarbeit zu leisten.
Die adäquate Umsetzung eines dokumentierten oder gar nur vermuteten Patientenwillens stellt Ärzte, Juristen, Angehörige, Institutionen etc. häufig jedoch vor heikle Probleme. Diese lösen Ängste und Unsicherheiten aus. Die fehlende Fokussierung allen Handelns im Gesundheitsbereich auf den Patientenwillen belastet das Gesundheitssystem und die öffentlichen Haushalte zudem mit vermeidbaren Kosten in Milliardenhöhe.
Um hier Klarheit zu schaffen haben die Messe Frankfurt Ausstellungen GmbH, Wiesbaden, eine Tochtergesellschaft der Messe Frankfurt, gemeinsam mit der Stiftung VorsorgeDatenbank, Dresden, dem Kommunikationsdienstleister PANAMEDIA, Wiesbaden und der Deutschen Diabetes-Stiftung, München beschlossen, einen Kongress mit dem Namen VORJURLIFE (Abkürzung für Vorsorge/Juristik/Life, mehr Infos auf http://www.vorjurlife.de) zum Thema "immaterielle Lebensvorsorge" zu veranstalten. Der Kongress findet erstmals am 27. + 28. November 2009 im Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadtium, Darmstadt statt.
Der Bundeskongress ist eine einmalige Gelegenheit für Juristen, fachübergreifend mit Ärzten/Kliniksmanagement, Verbänden, Versicherungen, Krankenkassen, dem DRK, Hospizstiftungen u.v.m. offen über diese Fragen nachzudenken und praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten.
Erste renommierte Referenten für "vorjurlife" stehen bereits fest:
* Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, XII, Zivilsenat, zuständig für Entscheidungen zum Familen- und Betreuungsrecht.
* Dr. Michael de Ridder, Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes Klinikums am Urban, Berlin, der u.a. mit dem Flechtheim-Preis des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Landesverband Berlin (HVD Berlin) und der Humanismus Stiftung ausgezeichnet wurde.
* Wolfgang Putz, Rechtsanwalt in München mit ausschließlicher Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungs- und Patientenrecht am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität München für Medizinrecht und Medizinethik. Berater von Krankenhäusern, Krankenversicherungen, medizinischen Fachredaktionen sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Jusitz.
* Prof. Dr. Giovanni Maio, seit April 2006 Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin in Freiburg. Seit 2006 Mitglied der Ethikkommission der Landesärztekammer. Seit 2007 berufenes Mitglied des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer.
* Prof. Dr. Christian Rumpf, Rechtsanwalt in Stuttgart für türkisches Wirtschaftsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit, deutsches und internationales öffentliches Recht (Deutsch, Englisch, Türkisch, Französisch)
Ein zusätzlicher Höhepunkt des Kongresses "vorjurlife" ist die Verleihung des MedienPREISES "Gesundheit durch Vorsorge" am 28.11., den die Deutsche Diabetes-Stiftung gemeinsam mit der ddp Nachrichtenagentur verleihen wird. Mehr Infos siehe http://www.diabetesstiftung.de und http://www.vorjurlife.de .
Kontaktdaten:
Stiftung Vorsorgedatenbank
Königstraße 5 a
01097 Dresden
Web: http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de
Herr RA Christoph von Mohl
Tel. 0351 - 8 11 74 32
Fax: 0351 - 8 80 18 20
E-Mail: c.mohl@stiftung-vorsorgedatenbank.de
Herr RA Dr. Jur. Heinrich Meyer-Götz
Tel. 0351 - 8 11 74 56
Fax: 0351 - 8 11 74 45
E-Mail: h.meyer-goetz@stiftung-vorsorgedatenbank.de
Pressekontakt "vorjurlife"
Bundeskongress immaterielle Lebensvorsorge
PANAMEDIA Communications GmbH
Rudolf-Vogt-Straße 1
65187 Wiesbaden
Web: http://www.panamedia.de
Giesbert Karnebogen
Tel. 0611 - 26 777 26
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Veranstalter von "vorjurlife"
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