Swiss Estates AG: Öffentliches Kaufangebot der Kolumbus Group AG – Veröffentlichung des provisorischen Zwischenergebnisses
Pfäffikon SZ (pta007/17.09.2026/07:00 UTC+2)
Mit Ad hoc-Mitteilung vom 27. August 2026 wurde mitgeteilt, dass die Angebotsfrist des öffentlichen Kaufangebots der Kolumbus Group AG bis zum 16. September 2026, 16:00 Uhr MESZ, verlängert wurde.
Nachdem die Angebotsfrist inzwischen abgelaufen ist, konnte nun die provisorische Meldung des Zwischenergebnisses veröffentlicht werden. Demnach wurden basierend auf vorläufigen Zahlen bis zum Ende der Angebotsfrist 608'770 Stammaktien, 1'175'536 Partizipationsscheine und 1'750'000 Stimmrechtsaktien angedient. Dies entspricht 45.46% aller Stammaktien, 40.25% aller Partizipationsscheine und 100.00% aller Stimmrechtsaktien, auf die sich das Angebot bezieht (Erfolgsquoten).
Die Beteiligung der Kolumbus Group AG und der mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnden Personen beträgt am Ende der Angebotsfrist (basierend auf vorläufigen Zahlen und einschliesslich der Beteiligungspapiere, welche vor dem Angebot von der Kolumbus Group AG und den mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnden Personen gehalten wurden) insgesamt 887'820 Stammaktien, 1'647'611 Partizipationsscheine und 91'400'500 Stimmrechtsaktien, was 85.72% des ausgegebenen Kapitals und 99.21% der Stimmrechte der Swiss Estates AG entspricht (Beteiligungsquote).
Damit verfügt die Kolumbus Group AG gemäss den provisorischen Zahlen über mehr als 98% der Stimmrechte an der Swiss Estates AG. Sie wird, sofern sich diese Zahl mit Veröffentlichung der definitiven Meldung des Zwischenergebnisses bestätigt, wie bereits in Ziffer 5.2 des Angebotsprospekts vom 22. Juli 2026 angedeutet die Kraftloserklärung der nicht angedienten Titel gemäss Art. 137 Abs. 1 FinfraG beantragen. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der beantragten Dekotierung empfiehlt die Swiss Estates AG sämtlichen Aktionären und Inhabern von Partizipationsscheinen, die ihre Beteiligungspapiere bisher nicht angedient haben, dies während der Nachfrist zu tun. Die Nachfrist beginnt am 22. September 2026 und endet am 6. Oktober 2026, um 16:00 Uhr MESZ.
Die vollständige provisorische Meldung des Zwischenergebnisses ist unter https://www.kolumbus.ag/investieren/ verfügbar.
Swiss Estates AG fokussiert sich auf das langfristige Investment in Wohnbauten in den städtischen Gebieten der Schweiz, inklusive Agglomerationen. Es werden Wohnimmobilien ab 20+ Mieteinheiten auf opportunistischer Basis erworben ("Undermanaged Assets" oder "Assets mit Repositionierungspotenzial"), d.h. erworbene Renditeimmobilien werden langfristig gehalten und weiterentwickelt.
Die Titel der Swiss Estates AG sind an der BX Swiss (www.bxswiss.com) kotiert (zum Handel zugelassen).
- Namenaktien: Valor 2392655 / ISIN CH0023926550 / Tickersymbol SEAN
- Partizipationsscheine: Valor 1930453 / ISIN CH0019304531 / Tickersymbol SEAP
Namenaktien unterliegen strikten Erwerbsbeschränkungen für Personen im Ausland.
Die Partizipationsscheine der Swiss Estates AG sind auch an der Börse Düsseldorf (www.boerse-duesseldorf.de) im Primärmarkt in den Handel einbezogen (TICKER WAG / ISIN CH0019304531 / WKN A0MJ3Y).
Partizipationsscheine unterliegen keinen Erwerbsbeschränkungen.
Rechtliche Haftungsausschlüsse
Wichtige zusätzliche Informationen
Diese Mitteilung dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Namenaktien oder anderen Beteiligungspapieren der Swiss Estates AG dar, noch bildet sie die Grundlage für einen entsprechenden Vertrag oder darf im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag herangezogen werden. Diese Mitteilung ist nicht Teil der Angebotsunterlage zum öffentlichen Kaufangebot. Die vollständigen Einzelheiten, einschließlich der Bedingungen, wurden im Angebotsprospekt veröffentlicht. Den Aktionären und Inhabern von Partizipationsscheinen der Swiss Estates AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen, die unter https://www.kolumbus.ag/investieren/ verfügbar ist oder sein wird.
Bestimmte Angebotsbeschränkungen
Das Kaufangebot wird weder direkt noch indirekt in einem Land oder einer Rechtsordnung durchgeführt, in dem bzw. der das Kaufangebot als rechtswidrig angesehen werden würde oder in dem bzw. der das Kaufangebot in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen würde oder in dem bzw. der die Kolumbus Group AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften gezwungen wäre, die Bedingungen des Kaufangebots in irgendeiner Weise zu ändern oder zu ergänzen, eine zusätzliche Anmeldung bei einer Regierungs-, Aufsichts- oder sonstigen Behörde vorzunehmen oder zusätzliche Massnahmen im Zusammenhang mit dem Kaufangebot zu ergreifen. Es ist nicht beabsichtigt, das Kaufangebot auf ein solches Land oder eine solche Gerichtsbarkeit auszuweiten. Jedes Dokument, das sich auf das Kaufangebot bezieht, darf weder in einem solchen Land oder einer solchen Rechtsordnung verteilt noch in ein solches Land oder eine solche Rechtsordnung gesandt werden und darf nicht zum Zweck der Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Swiss Estates AG durch eine in einem solchen Land oder einer solchen Rechtsordnung ansässige oder gegründete Person oder Gesellschaft verwendet werden.
Die Mitteilung wird nicht von einer autorisierten Person im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 im Vereinigten Königreich erstellt und wurde auch nicht von dieser genehmigt.
Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre der Gesellschaft, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika liegt, und diese Aktionäre dürfen das Angebot nicht annehmen.
Es wird auf den Angebotsprospekt des Kaufangebots verwiesen, in dem die vollständigen Angebotsbeschränkungen und ein Überblick über bestimmte wichtige Unterschiede zu den Verfahren und Gesetzen des Kaufangebots in den USA enthalten sind.
Hinweis für U.S.-Aktionäre
Das Angebot bezieht sich auf bestimmte Namenaktien der Swiss Estates AG, einer Schweizer Aktiengesellschaft, deren Aktien derzeit noch an der BX Swiss Exchange kotiert sind, und unterliegt den schweizerischen Offenlegungs- und Verfahrensvorschriften, die sich von denen der Vereinigten Staaten von Amerika (die "USA") unterscheiden. Das Angebot unterliegt den Anforderungen von Section 14(e) und Regulation 14E des US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "US-Exchange Act"), einschließlich Änderungen der Angebotsbedingungen, Verlängerungen des Angebots, Käufen außerhalb des Angebots und der Mindestangebotsfrist, und wird im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Schweizer Rechts unterbreitet. Dementsprechend unterliegt das Angebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften, einschließlich in Bezug auf Rücktrittsrechte, Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt von Zahlungen, die sich von den im Rahmen der US-amerikanischen Übernahmeverfahren und -gesetze geltenden unterscheiden. In den USA ansässige Inhaber von Swiss Estates-Aktien bzw. Partizipationsscheinen (jeweils ein "US-Inhaber") werden dringend gebeten, die Unterlagen zum Angebot, die unter https://www.kolumbus.ag/investieren/ verfügbar sind, zu lesen und sich bezüglich des Angebots mit ihren eigenen Rechts-, Finanz- und Steuerberatern zu beraten.
Für US-Inhaber kann es schwierig sein, ihre Rechte und etwaige Ansprüche aus US-Wertpapiergesetzen durchzusetzen, da der Bieter und die Gesellschaft ihren Sitz in einem Nicht-US-Rechtsgebiet haben und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Verwaltungsratsmitglieder möglicherweise in einem Nicht-US-Rechtsgebiet ansässig sind. US-Inhaber sind möglicherweise nicht in der Lage, ein nicht in den USA ansässiges Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder Verwaltungsratsmitglieder wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze vor einem US-amerikanischen oder einem Gericht außerhalb der USA zu verklagen. Darüber hinaus kann es schwierig sein, ein nicht in den USA ansässiges Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen dazu zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Der Erhalt von Bargeld im Rahmen des Angebots durch einen US-Inhaber kann eine steuerpflichtige Transaktion im Sinne der US-Bundeseinkommensteuer sowie nach geltenden US-Bundesstaats- und lokalen Gesetzen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzen darstellen. Jedem US-Inhaber wird dringend empfohlen, sich unverzüglich an seinen unabhängigen professionellen Berater zu wenden, um die steuerlichen Konsequenzen einer Annahme des Angebots in den USA zu erörtern.
Die im Angebotsprospekt enthaltenen Informationen wurden nicht von der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, "SEC") geprüft oder genehmigt. Weder die SEC noch eine Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaates hat (a) das Angebot genehmigt oder abgelehnt; (b) eine Stellungnahme zur Angemessenheit oder Fairness des Angebots abgegeben; oder (c) eine Stellungnahme zur Angemessenheit oder Richtigkeit der Angaben im Angebotsprospekt abgegeben. Jede gegenteilige Darstellung stellt in den USA eine Straftat dar.
Kontaktperson: Adrian Uebersax, +41 79 244 30 09, aue@kolumbus.ag
Datum der Publikation: 17. September 2026
(Ende)
| Aussender: |
Swiss Estates AG Zentrum Staldenbach 3 8808 Pfäffikon SZ Schweiz |
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| Ansprechpartner: | Adrian Uebersax | |
| Tel.: | 0582526000 | |
| E-Mail: | info@swiss-estates.ch | |
| Website: | www.swiss-estates.ch | |
| ISIN(s): | CH0019304531 (Sonstige) CH0023926550 (Aktie) CH0259983549 (Anleihe) | |
| Börse(n): | BX Swiss; Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt) |
