Addiko Bank AG: Neue höchstgerichtliche Entscheidungen zu Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit CHF-Krediten in Kroatien und Slowenien
Wien (pta010/01.07.2026/08:30 UTC+2)
Addiko Bank AG gibt bekannt, dass sie die Bildung einer Rückstellung in einer Bandbreite von EUR 33,1 Millionen bis EUR 48,8 Millionen beabsichtigt, um den potenziellen Auswirkungen kürzlich ergangener privatrechtlicher Urteile der Höchstgerichte in Kroatien und Slowenien Rechnung zu tragen.
Im kroatischen Urteil hat der Oberste Gerichtshof für die Berechnung von Überzahlungen eine Methode zugrunde gelegt, die auf einem anderen Zinssatz basiert als jene, die für die gesetzlich vorgesehene Konvertierung von auf CHF lautende Kredite vorgeschrieben war. Das Urteil, das zu Rechtsunsicherheit führt und dessen Begründung sowie verfahrensrechtliche Aspekte Anlass zu Bedenken gaben, ist gegen eine andere kroatische Bank ergangen, dürfte jedoch weitergehende Auswirkungen auf den kroatischen Bankensektor haben.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Sloweniens, das gegen eine andere slowenische Bank ergangen ist, betrifft den Anspruch von Banken auf Ausgleichszahlungen, wenn auf CHF lautende Kreditverträge für nichtig erklärt wurden.
Addiko wird verfügbare Rechtsbehelfe und sonstige geeignete Maßnahmen prüfen, um ihre Rechtsposition zu schützen. Ungeachtet dessen hat Addiko nach einer vorläufigen Bewertung und obwohl die anzuwendende Berechnungsmethodik in Kroatien und weitere Details des Urteils in Slowenien weiterhin ungewiss sind, aus Vorsichtsgründen beschlossen, eine Rückstellung in vorstehend genannter Bandbreite im Halbjahresabschluss 2026 zu bilden.
Auf Basis einer CET1-Quote von 21,7% für die Addiko Group und 51,2% für die Addiko Bank AG zum Ende des ersten Quartals 2026 wird erwartet, dass die Addiko Bank AG sowie die Addiko Group auch unter dem derzeit angenommenen Negativszenario und unter Berücksichtigung etwaiger übernahmebedingter Kosten im hohen einstelligen Millionen-Euro-Bereich die jeweils anwendbaren SREP-Kapitalanforderungen und -Empfehlung einschließlich anwendbarer regulatorischer Kapitalpuffer deutlich übertreffen werden. Die zuvor veröffentlichte finanzielle Guidance wird ausgesetzt.
(Ende)
| Aussender: |
Addiko Bank AG Canetti Tower, Canettistraße 5/12.OG 1100 Wien Österreich |
|
|---|---|---|
| Ansprechpartner: | Addiko Investor Relations | |
| Tel.: | +43 664 88876940 | |
| E-Mail: | investor.relations@addiko.com | |
| Website: | www.addiko.com | |
| ISIN(s): | AT000ADDIKO0 (Aktie) | |
| Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
