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pta20260429027
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Schlagwоrt(e): Verlust der hälftigen Grundkapitals (§ 92 AktG)

Deutsche Defence Beteiligungen AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92 Abs.1 AktG

Cottbus (pta027/29.04.2026/16:45 UTC+2)

Der Vorstand der Deutsche Defence Beteiligungen AG (Cottbus) hat im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 zum 31.12.2025 beschlossen, die Beteiligung der Gesellschaft an der Spar24 GmbH (Cottbus) vollständig bis auf einen Erinnerungswert in Höhe von 1 EUR bilanziell abzuwerten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den so aufgestellten Jahresabschluss gebilligt.

Hierdurch ist zum Stichtag 31.12.2025 ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach $ 92 Abs.1 AktG die Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung aus.

Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, hierüber in der für den Monat Juni 2026 geplanten ordentlichen Hauptversammlung zu berichten, da der bilanzielle Verlust zwar zum Stichtag 31.12.2025 eingetreten ist, sich die Gesellschaft aber nicht in einer Krise befindet und auch die zwischenzeitliche bilanzielle Verbesserung (s.u.) rechtlich bereits vor dem Bilanzstichtag angelegt war.

Durch die im März 2026 vollzogene Einbringung der Infinium Robotics Pte. Ltd. (Singapur), die durch Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Dezember 2025 beschlossen und auch vertraglich angelegt war, beträgt das Grundkapital der Gesellschaft inzwischen 22.416.924,00 EUR. Die Eigenkapitalquote liegt derzeit bei mehr als 99%. Vorstand und Aufsichtsrat sind demnach der Auffassung, dass weder eine Verlustanzeige, noch die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung rechtlich erforderlich wären, weil sich die Gesellschaft nicht in einer Krise befindet, das "Verlustszenario" überholt ist und diese Entwicklung zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags (31.12.2025) bereits bekannt und rechtlich verbindlich abgesichert war.

(Ende)

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