pta20260402017
Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß § 128 BörseG

OMV Aktiengesellschaft: Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

§ 267c österreichisches Unternehmensgesetzbuch

Wien (pta017/02.04.2026/10:00 UTC+2)

Laut § 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) haben große Gesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, jährlich einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen zu erstellen. Dieser Paragraf setzt Abschnitt 10 der EU-Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU) um. Der Abschnitt "Grundlagen der Erstellung" enthält Informationen über den Inhalt des Berichts. Zudem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Zahlungen, die offengelegt werden müssen, sowie darüber, wie OMV die Bestimmungen bei der Erstellung des Berichts umgesetzt hat.

Grundlagen der Erstellung

Berichtende Unternehmen

Nach den Anforderungen der Bestimmung muss die OMV Aktiengesellschaft einen konsolidierten Bericht erstellen, in dem alle Geld- und Sachleistungen auszuweisen sind, die je Geschäftsjahr für die Tätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie durch die OMV Aktiengesellschaft oder eine ihrer im Konzernabschluss enthaltenen Tochtergesellschaften an eine staatliche Stelle geleistet werden.

Tätigkeiten im Sinne dieses Berichts

In diesem Bericht werden Geld- und Sachleistungen ausgewiesen, die vom OMV Konzern (nachstehend "OMV") für eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl- oder Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in diesen Wirtschaftszweigen geleistet werden.

Staatliche Stellen

"Staatliche Stellen" sind nationale, regionale oder lokale staatliche Behörden oder von solchen kontrollierte Abteilungen, Agenturen oder Unternehmen einschließlich nationaler Ölgesellschaften.

Bei Tätigkeiten einer staatseigenen Gesellschaft außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets gilt diese nicht als berichtspflichtige staatliche Stelle im Sinne dieser Bestimmung und Geld- und Sachleistungen an diese Gesellschaften müssen unter diesen Bedingungen nicht ausgewiesen werden.

Definition von Projekt

Die Bestimmung verlangt zudem, dass Geld- und Sachleistungen sowohl nach "Projekt" als auch nach staatlicher Stelle ausgewiesen werden. Als Projekt ist die Gesamtheit der operativen Tätigkeiten anzusehen, die auf einem einzigen Vertrag oder einer Lizenz, einem Pachtvertrag, einer Konzession oder einer ähnlichen rechtlichen Vereinbarung basieren, die die Grundlage für die Leistungen an die staatliche Stelle bildet. Mehrere inhaltlich miteinander verbundene Vereinbarungen werden im Sinne dieser Bestimmung als ein einziges Projekt behandelt.

"Inhaltlich miteinander verbunden" ist definiert als eine Reihe von mit einer staatlichen Stelle geschlossenen operativ und geografisch verbundenen Verträgen, Lizenzen, Verpachtungen, Konzessionen oder verbundenen Vereinbarungen mit ähnlichen Bedingungen, die die Grundlage für die Leistungen an die staatliche Stelle bilden. Solche Vereinbarungen können bestimmt sein durch einen einzelnen Vertrag, eine Joint-Venture-Vereinbarung, einen Produktionsteilungsvertrag oder sonstige übergeordnete rechtliche Vereinbarungen.

Es kann Fälle geben – beispielsweise im Zusammenhang mit der Körperschaftssteuer –, bei denen sich Leistungen nicht einem einzelnen Projekt zuordnen lassen. Diese Leistungen werden auf Landesebene ausgewiesen.

Geld- und Sachleistungen

Gemäß der Bestimmung müssen die Leistungen zahlungsbezogen angegeben werden. Das bedeutet, dass sie in der Periode angegeben werden, in der sie geleistet werden, und nicht in der Periode, in der sie periodengerecht zugeordnet werden.

Rückzahlungen werden ebenfalls in der Periode angegeben, in der sie vereinnahmt werden, und entweder mit in der Periode geleisteten Zahlungen verrechnet oder als Negativbeträge im Bericht ausgewiesen.

An eine staatliche Stelle entrichtete Sachleistungen werden nach der angemessensten und relevantesten Bewertungsmethode für die jeweilige Leistungsart in einen entsprechenden Geldwert umgerechnet. Das können Kosten oder Verkehrswerte sein. Der Bericht enthält eine Erläuterung der Bewertungsmethode. Gegebenenfalls werden die zugrunde liegenden Mengen ebenfalls im Bericht angegeben.

Methodik der Berichterstattung

Die Bestimmung verlangt, dass die Leistungen da angegeben werden, die von OMV an staatliche Stellen geleistet werden. Der Bericht muss den Inhalt jeder Transaktion und Tätigkeit darlegen. Auf Basis dieser Anforderungen ist OMV seiner Berichtspflicht wie folgt nachgekommen:

  • Wenn OMV direkt eine Zahlung an eine staatliche Stelle leistet, wird diese Zahlung vollständig ausgewiesen, unabhängig davon, ob sie alleine im Namen von OMV oder von OMV in seiner Eigenschaft als Betriebsführer einer gemeinschaftlichen Tätigkeit geleistet wird.
  • In Fällen, in denen OMV Mitglied einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ist, deren Betriebsführerin eine staatseigene Gesellschaft (d.h. eine staatliche Stelle) ist, werden an diese staatseigene Gesellschaft geleistete Zahlungen ausgewiesen, sofern es möglich ist, die berichtspflichtige Zahlung von anderen Kostenpositionen zu trennen.
  • Für Produktionszahlungsansprüche staatlicher Stellen von Gastländern sind die Bestimmungen der jeweiligen Vereinbarung zu berücksichtigen. Wenn OMV Betriebsführer ist, gibt OMV die Zahlungsansprüche staatlicher Stellen vollständig an.

Wesentlichkeit

Einzelne oder verbundene Leistungen, deren Gegenwert im Geschäftsjahr unter EUR 100.000 liegt, werden nicht in diesem Bericht ausgewiesen.

Berichtswährung

In anderen Währungen als Euro geleistete Zahlungen werden zum durchschnittlichen Wechselkurs des Berichtszeitraums umgerechnet.

Ausgewiesene Geld- und Sachleistungen

Produktionszahlungsansprüche

Im Rahmen von Produktionsteilungsverträgen hat die staatliche Stelle des Gastlands Anspruch auf einen Anteil der Öl- und Gasproduktion, der häufig in Sachleistungen abgegolten wird. Der Bericht weist Wert und Menge der Produktionszahlungsansprüche der staatlichen Stelle für die relevante Periode in Barrel Öläquivalent (boe) aus.

Der Anteil der staatlichen Stelle an Produktionszahlungsansprüchen umfasst auch etwaige Ansprüche aus Anteilen, die eine staatseigene Gesellschaft als Investorin an Projekten im eigenen Hoheitsgebiet hält. Aus Tätigkeiten oder Anteilen außerhalb des Hoheitsgebiets der staatseigenen Gesellschaft entstehende Produktionszahlungsansprüche werden nicht ausgewiesen.

Steuern

Auf die Erträge, die Produktion oder die Gewinne von Unternehmen erhobene Steuern werden ausgewiesen. Rückzahlungen werden mit Zahlungen verrechnet und entsprechend ausgewiesen. Verbrauchssteuern, Lohnsteuern, Umsatzsteuern, Vermögenssteuern und Umweltsteuern werden gemäß der Bestimmung nicht ausgewiesen. Obwohl in Österreich eine Steuergruppe besteht, beziehen sich die ausgewiesenen Ertragssteuern für Österreich ausschließlich auf in der mineralgewinnenden Industrie tätige österreichische Tochtergesellschaften. Ertragssteuern für nicht mineralgewinnende Tätigkeiten von OMV in Österreich werden nicht ausgewiesen.

Nutzungsentgelte

An eine staatliche Stelle gezahlte Nutzungsentgelte in Verbindung mit der Gewinnung von Mineralien, Erdöl oder Erdgas sind auszuweisen. Werden Nutzungsentgelte in Form von Sachleistungen entrichtet, werden zusätzlich Wert und Menge angegeben.

Dividenden

Gemäß den Bestimmungen werden anstelle von Produktionszahlungsansprüchen oder Nutzungsentgelten an eine staatliche Stelle gezahlte Dividenden ausgewiesen. An eine staatliche Stelle als normale Anteilseignerin ausgezahlte Dividenden werden nicht ausgewiesen, sofern die Dividenden zu denselben Bedingungen an alle Anteilseigner:innen ausgezahlt werden.

In der Berichtsperiode 2025 hat OMV keine derartigen berichtspflichtigen Dividendenzahlungen an staatliche Stellen auszuweisen.

Boni

Unterzeichnungs-, Entdeckungs- und Produktionsboni werden angegeben, sofern sie in Verbindung mit den entsprechenden Tätigkeiten bezahlt wurden.

Gebühren

Dazu zählen Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren sowie sonstige Gegenleistungen für den Zugang zu dem Gebiet, in dem Gewinnungstätigkeiten ausgeführt werden.

Nicht ausgewiesen werden an staatliche Stellen gezahlte Gebühren, die nicht spezifisch mit Gewinnungstätigkeiten oder dem Zugang zu Rohstoffressourcen in Verbindung stehen. Als Gegenleistung für von einer staatlichen Stelle bereitgestellte Dienstleistungen geleistete Zahlungen werden ebenfalls nicht ausgewiesen.

Beiträge für die Verbesserung der Infrastruktur

Wenn von OMV Zahlungen für Verbesserungen der Infrastruktur (z.B. Bau von Straßen oder Brücken) geleistet werden, von denen die Allgemeinheit profitiert, werden diese Zahlungen im Bericht ausgewiesen, unabhängig davon, ob OMV den Betrag an nicht staatliche Stellen gezahlt hat. Diese Zahlungen werden in der Periode ausgewiesen, in der die Infrastruktur für die Allgemeinnutzung zur Verfügung gestellt wird.

Überblick über Geld- und Sachleistungen

Die folgende Übersichtstabelle zeigt die relevanten Geld- und Sachleistungen von OMV an staatliche Stellen im Berichtsjahr 2025.

Von den sieben Zahlungsarten, zu denen die österreichischen Bestimmungen eine Berichterstattung vorsehen, hat OMV keine Produktionszahlungsansprüche, Dividenden, Boni oder Beiträge zur Verbesserung der Infrastruktur geleistet, die den Definitionen der entsprechenden Rechnungslegungsrichtlinie entsprechen. Diese Kategorien werden daher nicht angeführt.

Überblick über Geld- und Sachleistungen
In EUR 1.000
SteuernNutzungs-
entgelte
GebührenGesamt
Land
Österreich8.62273.51782.139
Bulgarien492492
Italien140140
Neuseeland23.71521.6254.49049.830
Norwegen746.68743746.730
Rumänien280.463154.71235.768470.944
Tunesien17.78213.03713430.953
Vereinigte Arabische Emirate529.652328.5531.584859.789
Vereinigtes Königreich231231
Gesamt1.607.294591.44542.5112.241.250

Für Libyen wurden für das Jahr 2025 keine Zahlungen ausgewiesen, da OMV nicht Betriebsführer war.

Am 29. Mai 2025 hat OMV eine Vereinbarung zur Veräußerung seines 5%-Anteils an der Ghasha-Konzession in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet und abgeschlossen.

Zahlungen je Land

Österreich
In EUR 1.000
SteuernNutzungs-
entgelte
GebührenGesamt
Staatliche Stellen
Bundesministerium für Finanzen8.62273.51782.139
Gesamt8.62273.51782.139
Projekte
Niederösterreich8.62273.51782.139
Gesamt8.62273.51782.139
Bulgarien
In EUR 1.000
SteuernNutzungs-
entgelte
GebührenGesamt
Staatliche Stellen
Ministerium für Energie der Republik Bulgarien492492
Gesamt492492
Projekte
Offshore Joint Operations492492
Keinen Projekten zuzuordnende Zahlungen
Gesamt492492
Italien
In EUR 1.000
SteuernNutzungs-
entgelte
GebührenGesamt
Staatliche Stellen
Die Agentur der Einnahmen140140
Gesamt140140
Projekte
Offshore Joint Operations140140
Gesamt140140
Neuseeland
In EUR 1.000
SteuernNutzungs-
entgelte
GebührenGesamt
Staatliche Stellen
Inland Revenue23.71523.715
Maritime New Zealand4949
Ministry of Business, Innovation and Employment21.6254.36025.985
Environmental Protection Authority8282
Gesamt23.71521.6254.49049.830
Projekte
Maari10.8906610.956
Māui4.4214.3838.804
Pohokura6.314116.325
Explorationsprojekte in Neuseeland2525
Keinen Projekten zuzuordnende Zahlungen23.715523.720
Gesamt23.71521.6254.49049.830
Norwegen
In EUR 1.000
SteuernNutzungs-
entgelte
GebührenGesamt
Staatliche Stellen
Sokkeldirektoratet2121
Skatteetaten732.938732.938
Fylkesmannen i Rogaland11
Miljødirektoratet2121
Equinor Energy AS13.75013.750
Gesamt746.68743746.730
Projekte
Gullfaks8.7568.756
Gudrun2.1502.150
Aasta Hansteen2.9252.925
Explorationsprojekte in Norwegen4343
Keinen Projekten zuzuordnende Zahlungen732.857732.857
Gesamt746.68743746.730
Rumänien
In EUR 1.000
SteuernNutzungs-
entgelte
GebührenGesamt
Staatliche Stellen
Staatshaushalt280.463154.712435435.611
Gemeindeverwaltungen3.6873.687
Nationale Regulierungsbehörde für Bergbau, Erdöl und geologische Lagerung von Kohlendioxid (ANRMPSG)11.48011.480
Staatliche Forstverwaltung16.44516.445
Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Seehäfen AG271271
CONPET SA105105
Nationale Stromregulierungsbehörde (ANRE)2.0282.028
Regulierungsbehörde für Offshore-Aktivitäten (ACROPO)1.3171.317
Gesamt280.463154.71235.768470.944
Projekte
Onshore-Produktionszonen130.249137.00224.294291.545
Offshore Joint Operations3.9323.932
Offshore Schwarzes Meer6.30417.7116.27230.287
Keinen Projekten zuzuordnende Zahlungen143.9101.270145.180
Gesamt280.463154.71235.768470.944
Tunesien
In EUR 1.000
SteuernNutzungs-
entgelte
GebührenGesamt
Staatliche Stellen
Receveur des Finances17.4136.53913424.086
Receveur des Douanes369369
Entreprise Tunisienne d'Activités Pétrolières16.498 (FN 1)6.498
Gesamt17.78213.03713430.953
Projekte
Südtunesien17.78213.037 (FN 1)13430.953
Gesamt17.78213.03713430.953

1 Beinhaltet Sachleistungen für 130.828 bbl Öläquivalent, bewertet nach dem durchschnittlichen monatlichen Preis pro boe

Vereinigte Arabische Emirate
In EUR 1.000
SteuernNutzungs-
entgelte
GebührenGesamt
Staatliche Stellen
Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC)70.1531.58471.737
Emirate of Abu Dhabi – Finance Department529.652258.400788.052
Gesamt529.652328.5531.584859.789
Projekte
Umm Lulu und SARB529.652328.553980859.185
Ghasha604604
Gesamt529.652328.5531.584859.789
Vereinigtes Königreich
In EUR 1.000
SteuernNutzungs-
entgelte
GebührenGesamt
Staatliche Stellen
His Majesty's Revenues & Customs231231
Gesamt231231
Projekte
Offshore Joint Operations231231
Gesamt231231

Wien, 13. März 2026

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
1020 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Thomas Hölzl
Tel.: +43 1 40440/23760
E-Mail: compliance@omv.com
Website: www.omv.com
ISIN(s): AT0000743059 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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