Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
HT5 AG : Pflichtwandlung der Hybridanleihe und Aufnahme des Handels der neuen Aktien
Hochdorf (pta037/14.11.2025/18:10 UTC+1)
Die HT5 AG gibt bekannt, dass der Entscheid des Bezirksgerichts Hochdorf (LU) über die Aufhebung der Nachlassstundung rechtskräftig geworden ist. Damit ist die letzte Bedingung für die Pflichtwandlung der ausstehenden Hybridanleihe (Valorennummer: 39 164 798, ISIN: CH0391647986, Symbol: HT517) in Namenaktien der Gesellschaft gemäss Beschluss der Anleihensgläubigerversammlung vom 13. Juni 2025 eingetreten.
Die Pflichtwandlung erfolgt am 1. Dezember 2025; der letzte Handelstag der Hybridanleihe ist ebenfalls der 1. Dezember 2025, und nicht - wie ursprünglich erwartet - der 21. November 2025. Der erste Handelstag der insgesamt 14'289'000 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 ist der 2. Dezember 2025. Die Zuteilung der neuen Aktien an die berechtigten Anleihensgläubiger erfolgt voraussichtlich am 3. Dezember 2025. Am selben Tag wird auch die Abwicklung des Rückkaufangebots für nicht der Pflichtwandlung unterliegende Anleihenstitel vollzogen.
Gregor Greber, CEO und Verwaltungsratsmitglied der HT5, sagte: «Wir danken unseren neuen Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen und heissen sie im Kreis unserer Eigentümer herzlich willkommen. Mit dem formellen Abschluss aller Sanierungsmassnahmen ist der Weg frei für den nächsten strategischen Schritt der HT5 AG. Wie angekündigt, evaluiert die Gesellschaft zielgerichtet und zeitnah einen Partner für den Gang an die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange, entsprechende Gespräche entwickeln sich erwartungsgemäss.»
Hinweis zu den Offenlegungspflichten
Wir weisen alle Investoren, insbesondere die bisherigen Anleihensgläubiger, darauf hin, dass sie bei Erreichen, Über- oder Unterschreiten der gesetzlichen Schwellenwerte von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 33 1/3%, 50% sowie 66 2/3% der Stimmrechte an der HT5 AG verpflichtet sind, dies sowohl der Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange als auch der Gesellschaft zu melden. Die Meldepflichten gelten für direkt gehaltene Aktien sowie für Erwerbspositionen. Die Meldung kann digital über das Portal der SIX Swiss Exchange erfolgen: https://disclosure.six-exchange-regulation.com/gui/de/welcome.
Die Berechnung der relevanten Schwellenwerte erfolgt auf Basis der im Handelsregister eingetragenen Anzahl Aktien. Bitte beachten Sie, dass sich diese Basis erst mit Nachvollzug der Pflichtwandlung im Handelsregister und der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt ändert.
Für Rückfragen
Investoren & Medien
HT5 AG
Alexandre Müller
+41 43 268 32 31
contact@ht5.ch
Über HT5 AG
HT5 ging aus der ehemaligen HOCHDORF-Gruppe. Das Unternehmen ist an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange unter dem Kürzel HT5 und der ISIN: CH0024666528 kotiert. Die Aktionäre und Obligationäre von HT5 stimmten einer Sanierung mittels Schulden-zu-Eigenkapital-Umwandlung zu. Dieser Prozess soll bis zum vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Im Anschluss strebt HT5 als sanierte Gesellschaft mit substanziellen Verlustvorträgen einen Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen an, um dieses mittels eines sogenannten "Reverse Takeovers" an die Schweizer Börse zu bringen. HT5 wird von einem Verwaltungsrat mit umfangreicher Kapitalmarkterfahrung geleitet. Weitere Informationen sind unter www.ht5.ch zu finden.
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| Aussender: |
HT5 AG
Bellevuestrasse 27 6280 Hochdorf Schweiz |
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| Ansprechpartner: | Andreas Leutenegger | |
| E-Mail: | contact@ht5.ch | |
| Website: | www.ht5.ch | |
| ISIN(s): | CH0024666528 (Aktie) | |
| Börse(n): | SIX Swiss Exchange |


