Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
533 AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hannover (pta029/15.09.2025/15:45 UTC+2)
533 AG, Hannover
Amtsgericht Hannover, HRB 208729
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am 13.10.2025 um 16:00 Uhr
stattfindenden
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der
533 AG, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover,
in
Hafven Linden, Capitol-Hochhaus, 3. OG,
Schwarzer Bär 2, 30449 Hannover,
recht herzlich ein.
I. Tagesordnung
TOP 1: Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und Ernennung des Protokollführers
TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung
TOP 3: Satzungsänderungen
a) Änderung von Ziff. 2. bezüglich des Gegenstands des Unternehmens
Es wird vorgeschlagen, die Satzung zu ändern, um den Gegenstand des Unternehmens genauer zu bestimmen und den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen dieses Verlangen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher folgende Neufassung der Satzung vor:
Gegenwärtig lautet Ziff. 2. der Satzung wie folgt:
2.1 Gegenstand des Unternehmens ist Vermittlung und Durchführung von Dienstleistungen und Investitionen im Bereich kreative Produktion (Musik, Grafk, Animation, Film, Produkt Design, Innenarchitektur und Mode Design), IT-Beratung-/-entwicklung (ERP- und Projektmanagement-Software, Datenaustausch, Kommunikations- und IT-Infrastruktur) für kleine bis mittelgroße Unternehmen und alle verwandten Geschäfte. | |
2.2 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
Ziff. 2. der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
2.1 Hauptgegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften (Holding). Dazu gehört insbesondere die Begleitung bei der Gründung, Finanzierung und Kapitalerhöhungen von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. | |
2.2 Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Vermittlung und Durchführung von Dienstleistungen sowie Investitionen in folgenden Bereichen: (a) Inkubation und Innovation: Unterstützung, Test und Inkubation neuer Projekte vor einer möglichen Ausgründung, Innovationsberatung sowie Zukunfts- und Trendforschung. (b) Gemeinschaftliche Nutzung und Verwaltung: Kauf, Verwaltung, Bereitstellung und Vermietung von gemeinsam genutzten Sachwerten, insbesondere Grundstücke, Immobilien, Fahrzeugen und vergleichbaren Gegenständen. (c) Kreative Produktion und IT: Entwicklung, Beratung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen Musik, Grafik, Animation, Film, Produkt- und Modedesign, Innenarchitektur sowie IT-Beratung und -Entwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit ERP- und Projektmanagement-Software, Datenaustausch, Kommunikations- und IT-Infrastruktur. (d) Gesundheit und Lifestyle: Entwicklung, Vertrieb und Erbringung von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Ernährung, Gesundheit, Wellness und Langlebigkeit. | |
2.3 Das Unternehmen ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern. |
b) Änderung von Ziff. 7.5. und Ergänzung von Ziff. 7.6. und 7.7. bezüglich Online-Versammlungen
Es wird vorgeschlagen, die Satzung zu ändern, um einfacher Online-Versammlungen durchführen zu können, insbesondere auch um reine Onlineversammlungen zu ermöglichen. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen dieses Verlangen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher folgende Neufassung der Satzung vor:
Gegenwärtig lautet Ziff. 7.5. der Satzung wie folgt:
7.5. Aktionäre können an der Hauptversammlung auch im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre Rechte nach Maßgabe von Gesetz und Satzung auch auf diesem Wege ausüben. Der Vorstand wird ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher folgenden Beschluss vor:
Ziff. 7.5. der Satzung wird aufgehoben und die neuen Ziffern 7.6. und 7.7. mit folgendem Wortlaut werden neu gefasst:
7.6. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und dem Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. | |
7.7. Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsregelung im Handelsregister stattfinden, im virtuellen Format ohne physische Präsenz der Aktionäre oder deren Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung). |
c) Änderung von Ziff. 6.5. bezüglich Beschlussfassung im Aufsichtsrat
Es wird vorgeschlagen, die Satzung zu ändern, um dem Aufsichtsrat auch die Beschlussfassung im Rahmen von Videokonferenzen oder anhand von sonstigen Fernkommunikationsmitteln zu ermöglichen. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen dieses Verlangen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher folgende Neufassung der Satzung vor:
Gegenwärtig lautet Ziff. 6.5. der Satzung wie folgt:
6.5 Der Aufsichtsrat entscheidet in Sitzungen oder, wenn kein Mitglied dieser Art der Beschlussfassung widerspricht, in Textform oder per Telefon. Seine Sitzungen werden durch den Vorsitzenden oder Stellvertreter einberufen. |
Ziff. 6.5. der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
6.5 Der Aufsichtsrat entscheidet in Sitzungen oder, wenn kein Mitglied dieser Art der Beschlussfassung widerspricht, in Textform, per Telefon, per Videokonferenz oder über sonstige Fernkommunikationsmittel. Seine Sitzungen werden durch den Vorsitzenden oder Stellvertreter einberufen. |
TOP 4: Beschlussfassung über einen Ermächtigungsbeschluss zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 8 AktG
Die Gesellschaft möchte eigene Aktien erwerben.
Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die 533 AG wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der 533 AG zu erwerben. Ist das Grundkapital im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung geringer, ist auf den geringeren Wert abzustellen. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der 533 AG befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
b) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die 533 AG ausgeübt, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der 533 AG stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 13.10.2030.
c) Der Erwerb erfolgt mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, so legt der Vorstand einen Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) fest. Niedrigster Gegenwert sind 1,00 EUR pro Aktie. Höchster Gegenwert 62,00 EUR pro Aktie. Das Angebot kann eine Annahmefrist, Bedingungen sowie die Möglichkeit vorsehen, den Kaufpreis während der Annahmefrist anzupassen, wenn sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots während der Annahmefrist erhebliche Kursbewegungen ergeben.
d) Das Volumen des öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern die Anzahl der angedienten Aktien, die von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Aktienanzahl übersteigt, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien erfolgt. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kaufmännisch gerundet werden. Ebenso kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
e) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
TOP 5: Verschiedenes
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär/jede Aktionärin und zur Stimmrechtsausübung jeder Aktionär/jede Aktionärin zugelassen, der/die über stimmberechtigte Aktien verfügt.
Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Vollmachten bedürfen gem. § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform, wobei dieses Textformerfordernis nicht gilt bei der Bevollmächtigung von Intermediären oder Vereinigungen von Aktionären oder von sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG genannten Personen. Ein Vollmachtsformular ist dieser Ladung angehangen.
Aktionäre, die in der Hauptversammlung weder anwesend noch vertreten sind, können ihr Stimmrecht durch Briefwahl schriftlich ausüben. Für die Ausübung ist das Briefwahlformular der Gesellschaft zu nutzen.
III. Sonstiges
Gegenanträge gem. § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die 533 AG, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover, oder per E-Mail an info@533.ag zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem. § 127 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 29.09.2025 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen.
Der Vorstand
Anlage 1
An 533 AG
z.Hd. dem Vorstand
Kopernikusstraße 14
30167 Hannover
Briefwahlformular
Name Aktionär ______________________________________________________
Straße/Wohnort _____________________________________________________
Aktionärsnummer ____________________________________________________
Aktienbestand ______________________________________________________
Bitte nur mit schwarzem oder blauem Stift innerhalb des Kästchens ankreuzen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Rücksendung bis spätestens zum 12.10.2025 (bei uns eingehend) erfolgen muss.
Ja | Nein | Enthaltung | |
TOP 3 Satzungsänderungen: Beschlussfassung, die Satzung gemäß den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß der Ladung zu ändern: | [ ] | [ ] | [ ] |
a) Änderung von Ziff. 2. bezüglich des Gegenstands des Unternehmens | [ ] | [ ] | [ ] |
b) Änderung von Ziff. 7.5. und Ergänzung von Ziff. 7.6. und 7.7. bezüglich Online-Versammlungen | [ ] | [ ] | [ ] |
c) Änderung von Ziff. 6.5. bezüglich der Beschlussfassung im Aufsichtsrat | [ ] | [ ] | [ ] |
TOP 4 Rückkauf eigener Aktien | [ ] | [ ] | [ ] |
Beschlussfassung über den Aktienrückkauf gemäß den Vorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß der Ladung | [ ] | [ ] | [ ] |
Anlage 2
VOLLMACHT
Als Aktionär der 533 AG bevollmächtige ich hiermit
____________________________________________________
mich in der außerordentlichen Hauptversammlung der 533 AG am Montag, den 13.10.2025 um 16:00 Uhr, Hafven Linden, Capitol-Hochhaus, 3. OG, Schwarzer Bär 2, 30449 Hannover, zu vertreten und alle Rechte, die mir als Aktionär der 533 AG zustehen, insbesondere das Stimmrecht, auszuüben.
Diese Vollmacht bezieht sich auf ___________ Stück meiner Aktien.
Der Bevollmächtigte ist frei in seinen Stimmrechten, sofern nicht nachstehend etwas anderes bestimmt ist.
Insbesondere ermächtige ich den oben genannten Bevollmächtigten zu nachstehender Tagesordnung das Stimmrecht auszuüben und Beschlüsse zu fassen:
1. TOP 3 und TOP 4: Satzungsänderungen und Rückkauf eigener Aktien
Die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung sind mir bekannt. Ich erteile dem oben genannten Bevollmächtigten die Weisung zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 wie folgt abzustimmen (Zutreffendes ankreuzen):
Ja | Nein | Enthaltung | |
TOP 3 Satzungsänderungen: Beschlussfassung, die Satzung gemäß den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß der Ladung zu ändern: | [ ] | [ ] | [ ] |
a) Änderung von Ziff. 2. bezüglich des Gegenstands des Unternehmens | [ ] | [ ] | [ ] |
b) Änderung von Ziff. 7.5. und Ergänzung von Ziff. 7.6. und 7.7. bezüglich Online-Versammlungen | [ ] | [ ] | [ ] |
c) Änderung von Ziff. 6.5. bezüglich der Beschlussfassung im Aufsichtsrat | [ ] | [ ] | [ ] |
TOP 4 Rückkauf eigener Aktien | [ ] | [ ] | [ ] |
Beschlussfassung über den Aktienrückkauf gemäß den Vorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß der Ladung | [ ] | [ ] | [ ] |
_______________________________________________________________
(Name/Firma und Anschrift des Aktionärs in Blockbuchstaben)
_______________________________________________________________
(Datum, Eigenhändige Unterschrift des Aktionärs oder Nachbildung der Namensunterschrift)
_______________________________________________________________
(Anzahl der Aktien)
(Ende)
Aussender: |
533 AG Kopernikusstraße 14 30167 Hannover Deutschland |
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Ansprechpartner: | 533 AG | |
E-Mail: | info@533.ag | |
Website: | 533.ag | |
ISIN(s): | - (Sonstige) | |
Börse(n): | - |