pta20250613030
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

KWA Contracting AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Stuttgart (pta030/13.06.2025/15:20 UTC+2)

KWA Contracting AG, Stuttgart
Wertpapier-Kennnummer 783 087

Der Vorstand beruft hiermit die

27. Ordentliche Hauptversammlung der KWA Contracting AG

ein am

Dienstag, 29. Juli 2025, um 10:30 Uhr

in den Räumlichkeiten des

Evangelischen Bildungszentrums
Hospitalhof Stuttgart
Büchsenstraße 33
70174 Stuttgart

- Raum "Salon" -

Tagesordnung

TOP 0Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
TOP 1Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstands der Gesellschaft, des Berichtes des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das zum 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr
TOP 2Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das zum 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 3Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das zum 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 4Beschlussfassung über Ergebnisverwendung
Das positive Jahresergebnis der KWA Contracting AG in Höhe von 1.302.248,56 € sowie die aktuell stabile Liquiditätssituation ermöglichen eine Dividendenzahlung an die Aktionäre.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 0,50 € je Aktie mit dem Nennwert von 10 Euro auszuschütten (entspricht 5 % = 324.950,50 €).
TOP 5Wahl des Abschlussprüfers für das zum 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die AGHP Treuhand GmbH, Stuttgarter Str. 78, 71638 Ludwigsburg, vertreten durch Herrn Stefan Armbruster, Wirtschaftsprüfer, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr zu wählen.
TOP 6Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025/2026
TOP 7Sonstiges

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 23.07.2025 (letzter Anmeldetag), bei der Gesellschaft

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

E-Mail: info@kwa-ag.de

mindestens in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und die am Tag der Anmeldung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Die Hauptversammlung ist gemäß § 12 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich um Ihre Teilnahme.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen von ihnen bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis zur Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern siehe § 135 AktG). Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs notwendig. Die Vollmacht und ihr Widerruf können in Textform an die Gesellschaft an folgende Adresse gesandt werden:

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

E-Mail: info@kwa-ag.de

Alternativ zur Übersendung von Vollmacht und Widerruf bzw. Nachweis der Vollmacht an die genannte Adresse der Gesellschaft können diese zum Nachweis der Bevollmächtigung auch am Tage der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Für Vollmachten an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes in § 135 AktG genanntes Institut oder eine dort genannte Person gilt § 135 AktG, wonach es in diesem Falle genügt, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtserklärung nachprüfbar festhält. Das Textformerfordernis gilt insoweit nicht. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und anzuweisen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Einzelweisungen für die Ausübung der Stimmrechte zu den Tagesordnungspunkten erteilt werden. Ohne Weisungen ist die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Vertreter ungültig.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Weisungsvollmachten müssen spätestens am zweiten Werktag vor dem Tag der Hauptversammlung an der vorgenannten Adresse zugegangen sein, wenn die Bevollmächtigung über ein elektronisches Medium erfolgt. Erfolgt die Weisungserteilung auf andere Weise, muss diese der Gesellschaft spätestens drei Werktage vor dem Tag der Hauptversammlung zugegangen sein.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1; § 127 AktG

Eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind zu richten an:

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart
E-Mail: info@kwa-ag.de

Wir werden rechtzeitig gestellte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und zusätzlich auch auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.kwa-ag.de) zugänglich machen; § 126 Absatz 2 AktG bleibt unberührt.

Stuttgart, den 11.06.2025

KWA Contracting AG

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart
Deutschland
Ansprechpartner: KWA Contracting AG
E-Mail: info@kwa-ag.de
Website: www.kwa-ag.de
ISIN(s): - (Sonstige)
Börse(n): -
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