Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
IMPERA SE: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Köln (pta037/13.05.2025/15:30 UTC+2)
IMPERA SE, Frankfurt am Main
Wertpapierkennnummer (WKN): A2P4HK
International Security Identification Number (ISIN): DE000A2P4HK1
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 18. Juni 2025, um 10:00 Uhr (MESZ)
ein.
Die ordentliche Hauptversammlung wird als Präsenz-Hauptversammlung abgehalten.
Die Versammlung findet statt in den Geschäftsräumen der Notare Dr. Kai Bischoff und Dr. Andreas Bürger, GÜRZENICHQUARTIER, Martinstraße 3, 50667 Köln.
I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen
Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG), finden auf die IMPERA SE aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich nicht aus spezielleren Vorschriften der SE-Verordnung oder des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) etwas anderes ergibt.
1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IMPERA SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 mit dem Bericht des Verwaltungsrats Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter |
https://www.impera.info/investorrelations
zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. | |
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung, da der Verwaltungsrat den von den Geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. |
2. | Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Geschäftsführenden Direktoren Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
4. | Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 Der Verwaltungsrat schlägt vor, die dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaft, Erna-Scheffler-Straße 3, 51103 Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und einen möglichen Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2025 zu bestellen. |
II. Weitere Erläuterungen und Anlagen
1. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Im Hinblick auf die Transparenz der IMPERA SE und als Service für die Aktionäre der Gesellschaft werden nachfolgend nicht nur die gesetzlichen zwingenden Angaben, sondern auch weitergehende Informationen in Anlehnung an die Anforderungen für börsennotierte Gesellschaften gegeben.
Das Grundkapital der IMPERA SE beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 375.000,00 und ist in 375.000 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 eingeteilt. Jede ausgegebene Aktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt mithin 375.000 Aktien bzw. Stimmrechte.
2. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind -, mithin bis zum 11. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den 28. Mai 2025, 00:00 Uhr (MESZ), ("Nachweisstichtag") nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes zu erbringen. Der Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis zum 11. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per Post oder E-Mail unter folgender Anschrift bzw. E-Mail-Adresse einzureichen:
IMPERA SE Am Justizzentrum 5 50939 Köln Deutschland E-Mail: info@impera.info |
Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 28. Mai 2025, 00:00 Uhr (MESZ), Aktionäre sind und die weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, insbesondere den Nachweis ihres Anteilsbesitzes wie zuvor beschrieben erbracht haben, berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. § 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz wurde durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG, BGBl. 2023 I Nr. 354 vom 14.12.2023) dergestalt neu gefasst, dass sich der Bestandsnachweis nunmehr auf den Geschäftsschluss des 22. Tag vor der Hauptversammlung beziehen muss. Eine materielle Änderung ist damit allerdings nicht verbunden, da der Geschäftsschluss des 22. Tages mit dem Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung identisch ist (RegBegr. BT-Drs. 20/8292, 110). Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich durch den Veräußerer bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.
3. | Stimmrechtsvertretung |
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können auch durch ein Vollmachtsformular erfolgen, welches den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung auf Verlangen zugesandt wird.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft per Briefversand oder E-Mail übermittelt werden:
IMPERA SE Am Justizzentrum 5 50939 Köln Deutschland E-Mail: info@impera.info |
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gegenüber der Gesellschaft bedürfen ebenfalls der Textform; die obigen Ausführungen zum Vollmachtsformular gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt wurden. Die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter muss entweder im unterschriebenen Original an die Gesellschaft an die oben angegebene Postadresse oder als eingescanntes Dokument per E-Mail bis spätestens zum 16. Juni 2025 um 17:00 Uhr bei der Gesellschaft unter den vorstehend genannten Kontaktdaten zugegangen sein.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
4. | Verlangen auf Tagesordnungsergänzung |
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Verordnung) und § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Entsprechende Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an die Geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis zum 24. Mai 2025 (24:00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an:
IMPERA SE Am Justizzentrum 5 50939 Köln Deutschland E-Mail: info@impera.info |
5. | Gegenanträge und Wahlvorschläge |
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Anträge und Wahlvorschläge sind zu richten an:
IMPERA SE Am Justizzentrum 5 50939 Köln Deutschland E-Mail: info@impera.info |
Es werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, zugänglich zu machender Begründungen und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse der IMPERA SE (www.impera.info) im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Hierbei werden nach § 126 Abs. 1 AktG alle spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, also bis zum 3. Juni 2025 (24:00 Uhr), eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt.
6. | Auskunftsrecht |
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse der Gesellschaft zu richten. Die Übersendung der Fragen ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht der Aktionäre bleibt hiervon unberührt.
Köln, im Mai 2025
IMPERA SE
Die Geschäftsführenden Direktoren
(Ende)
Aussender: |
IMPERA SE Am Justizzentrum 5 50939 Köln Deutschland |
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Ansprechpartner: | IMPERA SE | |
E-Mail: | info@impera.info | |
Website: | www.impera.info | |
ISIN(s): | DE000A2P4HK1 (Aktie) | |
Börse(n): | Freiverkehr in Düsseldorf |