pta20240522038
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm zum Erwerb eigener Aktien mit dem Zweck der Übertragung

Wien (pta038/22.05.2024/18:45 UTC+2)

Rahmenprogramm zum Erwerb eigener Aktien mit dem Zweck der Übertragung an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung und / oder an Mitarbeiter, Führungskräfte und Mitglieder des Vorstands der Erste Group

Der Vorstand hat am 22. Mai 2024 - mit Zustimmung des Aufsichtsrates in Verbindung mit der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. Mai 2024 (Tagesordnungspunkt 11 / Beschlussfassung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 und § 65 Abs. 1a und 1b AktG) - ein Rahmenprogramm für den beabsichtigten Erwerb von Erste Group-Aktien (eigene Aktien) durch die Erste Group Bank AG zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung und deren Begünstigte sowie für Mitarbeiter, Führungskräfte und Mitglieder des Vorstandes der Erste Group Bank AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen oder sonstigen Gesellschaften, beschlossen.

Diesem Beschluss entsprechend ist es der Erste Group Bank AG möglich, im Rahmen eines Erwerbsprogramms bis zu 3.000.000 Aktien, jedoch maximal bis zu einem Gegenwert von EUR 41 Mio, der Erste Group zwischen dem 28. Mai 2024 und 18. April 2025 zu kaufen.

Details zum Erwerbsprogramm:

a. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 22. Mai 2024

b. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 22. Mai 2024 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 119 Abs 9 BörseG

c. Beginn und voraussichtliche Dauer des Erwerbsprogramms eigener Aktien: 28. Mai 2024 bis 18. April 2025

d. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG

e. Maximales Volumen: In Summe bis zu 3.000.000 Stück, maximal jedoch im Gegenwert von EUR 41 Mio

f. Maximaler Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 0,7%

g. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von nicht mehr als 50% über dem nach dem Handelsvolumina gewichteten durchschnittlichen Börsekurs der letzten 20 Börsetage vor dem jeweiligen Erwerb der Aktie nicht überschreiten

h. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse sowie außerbörslich

i. Allfällige Auswirkungen des Erwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine

j. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null)

Änderungen des Erwerbsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß der relevanten Bestimmungen und wie in der VeröffentlichungsVO festgelegt auf der Website der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/investoren veröffentlicht.

Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
Am Belvedere 1
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer / Gerald Krames
Tel.: +43 (0)50100-17326
E-Mail: investor.relations@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Weitere Handelsplätze: Bucharest Stock Exchange, Prague Stock Exchange
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