pta20240103012
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

SPARTA AG: Vorläufiges Reinvermögen zum 31. Dezember 2023

Heidelberg (pta012/03.01.2024/12:00 UTC+1)

Der Vorstand hat heute das vorläufige Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2023 mit rd. 178 Mio. Euro und damit rd. 50,50 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) und unter Ansatz verfahrensabhängiger Sicherheitsabschläge bewertet. Optionen werden zu ihrem inneren Wert angesetzt. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Auf Basis des vorläufigen Reinvermögens der SPARTA AG zum 31. Dezember 2023 lag die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite für den Zeitraum 2019 bis 2023 bei rd. +3,8 % p.a. und damit im Rahmen der Prognose. Der Reinvermögensanstieg im Jahr 2023 auf Basis vorläufiger Zahlen beträgt somit rd. 2 %.

Die primäre Zielgröße des Unternehmens, die langfristige Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens, gemessen mit der durchschnittlichen Fünfjahres-Rendite, steht nur in einem eingeschränkten Zusammenhang zum Ergebnis nach HGB. Das ausgewiesene HGB-Ergebnis bzw. HGB-Eigenkapital der SPARTA AG hängt von den im jeweiligen Geschäftsjahr realisierten Gewinnen ohne die Berücksichtigung stiller Reserven ab. Der Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird voraussichtlich im April 2024 veröffentlicht.

(Ende)

Aussender: SPARTA AG
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69120 Heidelberg
Deutschland
Ansprechpartner: Philipp Wiedmann
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E-Mail: P.Wiedmann@sparta.de
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