Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.: Ad-hoc Meldung: Beschluss zur vorzeitigen Kündigung der StudierendenAnleihe 2014/2024
Witten (pta016/19.01.2023/14:50 UTC+1)
Der Vorstand der StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V. hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die in den Handel im Freiverkehr an der Börse Düsseldorf einbezogenen 3,6 % Schuldverschreibungen 2014/2024 der StudierendenGesellschaft (ISIN: DE000A12UD98) im Nennbetrag von 7,5 Millionen Euro (StudierendenAnleihe 2014/2024) gemäß § 4 Abs. 2 der Anleihebedingungen unter Wahrung der Kündigungsfrist von mindestens 60 Tagen durch Mitteilung auf der Internetseite der StudierendenGesellschaft (studierendengesellschaft.de/investieren) sowie Bekanntmachung im Bundesanzeiger vorzeitig zu kündigen. Die Rückzahlung der StudierendenAnleihe 2014/2024 erfolgt zum Kündigungstermin in Höhe von 101,5 % des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen.
Die StudierendenGesellschaft hat über die geplante Kündigung erstmals in einer Ad-hoc Meldung vom 4. August 2022 informiert. Die Kündigung wird nun durch den Platzierungsfortschritt der StudierendenAnleihe 2022/32 (ISIN: DE000A30VTD2) mit einem Volumen bis zu 12 Millionen Euro ermöglicht. Der Emissionserlös soll teilweise zur vorzeitigen Ablösung der StudierendenAnleihe 2014/2024 verwendet werden.
(Ende)
Aussender: |
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ISIN(s): | DE000A12UD98 (Anleihe) | |
Börse(n): | Freiverkehr in Düsseldorf |