pta20220920006
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Zweite Gläubigerversammlung erreicht voraussichtlich Quorum und wäre damit beschlussfähig

Kahl am Main (pta006/20.09.2022/08:00 UTC+2)

Presseinformation

SINGULUS TECHNOLOLOGIES: Zweite Gläubigerversammlung erreicht voraussichtlich Quorum und wäre damit beschlussfähig

(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG,
ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN: A2AA5H)

Kahl am Main, den 20.09.2022 – Für die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5 und der WKN A2AA5H wurden rd. 34 % der ausstehenden Teilschuldverschreibungen angemeldet. Das für die Beschlussfähigkeit der Versammlung notwendige Quorum von 25 % wird voraussichtlich erreicht und die Gläubigerversammlung erwartungsgemäß damit beschlussfähig.

Die Beschlussvorschläge zur Änderung der Anleihebedingungen beinhalten u.a. einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf mögliche Kündigungsrechte wegen der bisher unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse 2020 sowie 2021. Die Beschlüsse räumen der Gesellschaft eine größere Flexibilität bei der Finanzierung ein. Der größere Finanzierungsspielraum wird besonders bei großen Solarprojekten benötigt. Die Gesellschaft schlägt als neuen gemeinsamen Vertreter der Anleihe die Tauris Service GmbH vor.

Trotz des anhaltend schwierigen Umfeldes prognostiziert SINGULUS TECHNOLOGIES für das laufende Geschäftsjahr 2022 eine deutliche Steigerung von Umsatz und Ergebnis nach IFRS gegenüber den vorangegangenen Geschäftsjahren 2020 und 2021. Um die verbesserten Finanzprognosen zu erreichen, ist ein planmäßiger Verlauf der Geschäftsaktivitäten in allen Segmenten erforderlich. Allerdings könnte der Russland-Ukraine-Krieg die Absatzentwicklung, die Produktionsprozesse sowie die Beschaffungs- und Logistikprozesse negativ beeinflussen, beispielsweise durch Unterbrechungen der Lieferketten oder Engpässen bei Komponenten, Rohstoffen und Vorprodukten.

Sollten die Anleihegläubiger den heutigen Beschluss­vorschlägen der Gesellschaft zustimmen, strebt SINGULUS TECHNOLOGIES nach deren Rechtskraft an, die noch ausstehenden Testate für die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 schnellstmöglich zu erlangen.

SINGULUS TECHNOLOGIES – Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und thermische Produktionsverfahren. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen:

• Umweltbewusstsein

• Effiziente Nutzung von Ressourcen

• Vermeidung unnötiger CO2-Belastung

Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

Kontakt:

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

(Ende)

Aussender: Singulus Technologies Aktiengesellschaft
Hanauer Landstraße 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Ansprechpartner: Bernhard Krause
Tel.: +49 172 833 2224
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
Website: www.singulus.de
ISIN(s): DE000A1681X5 (Aktie) DE000A2AA5H5 (Anleihe)
Börse(n): Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
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