pta20220620024
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Oberbank AG: Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

Linz (pta024/20.06.2022/14:11 UTC+2)

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 20. Juni 2022 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2022 erworbenen eigenen 83.225 Stamm-Stückaktien und zwar davon 81.431 Stück Aktien an die Mitarbeiter ( inkl. Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2022 und 1.794 Stück Aktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 23.03.2022 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 17. Mai 2022
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 17. Mai 2022 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 9 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (pressetext Nachrichtenagentur) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 27. und 28. Juni 2022 veräußert bzw. übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 83.225 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und am gesamten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,2357 %.
  6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 99,20 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 14.06.2022). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2022 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für fünf gekaufte Stammaktien zwei Stammaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+2).
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2022 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

Linz, am 20. Juni 2022

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
4020 Linz
Österreich
Ansprechpartner: Andreas Pachinger
Tel.: +43 732 7802-37460
E-Mail: andreas.pachinger@oberbank.at
Website: www.oberbank.at
ISIN(s): AT0000625108 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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