pta20220329042
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

BKS Bank AG: Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2022

Protokoll der Sitzung des Vorstands vom 29. März 2022

Klagenfurt (pta042/29.03.2022/17:20 UTC+2)

Protokoll der Sitzung des Vorstands vom 29. März 2022

Teilnehmer:

Vorstand Mag. Dr. Herta Stockbauer, geb. 02. Juli 1960

Vorstand Mag. Dieter Kraßnitzer, geb. 20. Februar 1959

Vorstand Mag. Alexander Novak, geb. 28. September 1971

Vorstand Mag. Nikolaus Juhász, geb. 26. Mai 1965

In der 81. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG am 29. Mai 2020 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

„Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erwerben. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 29. November 2022."

Zweck dieses Aktienrückkaufprogramms war in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2022-2024 zu verwenden, wobei sich der Vorstand jedoch vorbehalten hat, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.

Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 14. bis 25. Februar 2022 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die 0,23% des Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurückgekauft.

Unter Bezugnahme auf die genannten Aktienrückkaufprogramme fasst der Vorstand der BKS Bank AG nunmehr folgenden

Beschluss:

Es soll ein BKS-Mitarbeiterprogramm mit folgenden Parametern durchgeführt werden:

  • Beginn des Mitarbeiterprogramms: 6. April 2022
  • Ende des Mitarbeiterprogramms: 15. April 2022
  • Volumen des Mitarbeiterprogramms: Im Rahmen des Mitarbeiterprogramms sollen bis zu 40.000 Stück BKS-Stammaktien, das entspricht einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von 0,09 %, angeboten werden.
  • Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien: Je Erwerber ist für den freiwilligen Bezug keine Mindest-Stückanzahl vorgesehen. Die relevante Stückzahl an BKS-Stammaktien, die ein Mitarbeiter freiwillig zeichnen kann, ist einerseits mit der vereinbarten Höhe der Bilanzremuneration (inklusive der Aktienzuteilung aus der Bilanzremuneration[1]) begrenzt. Andererseits ist die Obergrenze für den steuerlich begünstigten Erwerb in Höhe von EUR 3.000, -- zu berücksichtigen. Maßgeblich ist der jeweils niedrigere Betrag.

Führungskräfte erhalten einen variablen Gehaltsbestandteil, der durch BKS Stammaktien bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 3.000, -- im Rahmen dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes steuerbegünstigt abgegolten werden kann.

  • Eingeräumte Optionen für Mitarbeiter und Führungskräfte:
    Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2022 richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte der BKS Bank AG, die in Österreich beschäftigt sind bzw. von der BKS Bank AG in eine österreichische Tochtergesellschaft der BKS Bank AG entsandt wurden, und ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Ausgabepreis: Der Ausgabepreis der BKS-Stammaktien entspricht dem Schlusskurs der BKS-Stammaktien an der Wiener Börse am letzten Tag der Zeichnungsfrist.
  • Zuteilungsverfahren:Bei einer Überzeichnung des Angebots, dh wenn insgesamt mehr als die angebotenen 40.000 Stück BKS-Stammaktien gezeichnet werden, erfolgt die Zuteilung prozentuell entsprechend dem Verhältnis der Überzeichnung zur Gesamtzahl der angebotenen BKS-Stammaktien, das heißt jeder Zeichner erhält im Ausmaß der Überzeichnung eine prozentuell niedrigere Zuteilung (Beispiel: bei einer Überzeichnung von 5% erhalten alle Mitarbeiter eine um 5% geringere Zuteilung). Dabei behält sich die BKS Bank AG notwendige Kürzungen bei der Zuteilung vor.
  • Modus: Die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erworbenen BKS-Stammaktien werden voraussichtlich am 22. April 2022 geliefert und auf die bekannt gegebenen Wertpapierdepots übertragen.

[1]Erhält ein Mitarbeiter eine Bilanzremuneration von EUR 1.000,-- oder mehr, so wird ¼ der Bilanzremuneration in BKS-Stammaktien zugeteilt.

Klagenfurt, am 29. März 2022

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Dr. Dieter Kohl
Tel.: 0463-5858-139
E-Mail: dieter.kohl@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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