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pts20220215005 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

Achtung: Auch wer in Österreich ohne Schuld geschieden wird, muss manchmal viel Unterhalt an Ehepartner zahlen

RA August Schulz: "Billigkeitsunterhalt kann eine bittere Pille für schuldlos Geschiedene sein"


Wien (pts005/15.02.2022/08:15) -

Wieder eine OGH-Entscheidung, die ein Hammer für Betroffene ist: Auch wer bei einem Scheidungsprozess nachweislich schuldlos an einer Scheidung ist, kommt in bestimmten Situationen trotzdem um einen Billigkeitsunterhalt nicht herum. Wenn nämlich der Ehegatte zu Unterhalt berechtigt ist, aufgrund eines Mangels an Erwerbsmöglichkeiten oder einer langen ehelichen Gemeinschaft oder aus anderen Gründen ihm die Selbsterhaltung nicht zumutbar ist.

"Hier tritt, trotz schuldhaftem Verhalten in der Ehe, der sogenannte Billigkeitsunterhalt in Kraft, der im Umfang von 15 bis 33 Prozent des Einkommens des Unterhaltspflichtigen betragen kann. Daher kann oftmals eine Scheidung, trotz Schuld-Eingeständnis eines Ehepartners, im Nachhinein für den verdienenden Ehegatten ziemlich teuer werden. Eine aktuelle OGH-Entscheidung bestätigt dies. Eingehende Beratung ist also angeraten", sagt der erfahrene Scheidungsanwalt Mag. August Schulz. Diese klassische Scheidungs-Todsünde erklärt der Wiener Anwalt der Kanzlei Dr. Mardetschläger & Schulz im kostenlosen E-Book "10 Todsünden bei Scheidungen in Österreich". https://www.scheidungsanwalt-wien.at

Billigkeitsunterhalt - Schuldlos Geschiedene fühlen sich übervorteilt

In der Regel stehen in Österreich einem geschiedenen Ehegatten, der schuldlos geschieden wurde (weiblich oder männlich) 33 Prozent Unterhalt von dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu. Die OGH-Entscheidung zum Ehegesetz § 68a allerdings bestätigt eine Ausnahme: den Billigkeitsunterhalt für jenen Ehegatten, der seine Selbsterhaltung nicht leisten kann. Mag. Schulz sagt dazu: "In der Praxis sind dies zwischen 500 und 1000 Euro netto monatlich, da hier die Mindestsicherung als Höchstgrenze herangezogen wird. Billigkeitsunterhalt muss auch dann gezahlt werden, wenn kein Verschulden festgestellt werden konnte, aber eine Bedürftigkeit auf Seiten des Unterhaltspflichtigen besteht."

Langjährige Erfahrung von Dr. Mardetschläger & Schulz im Familienrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Mardetschläger & Schulz aus Wien setzt sich seit mehreren Jahrzehnte engagiert für Klienten ein. Abgedeckten werden folgende Rechtsbereiche: Scheidungsrecht, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Familienrecht, Erbrecht, Erstellung von Testamenten und Verteidigung in Strafsachen. Sie finden die Kanzlei unter folgender Webadresse:

Scheidungsanwalt Wien - Dr. Mardetschläger & Schulz
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(Ende)
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