pta20220209009
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

BKS Bank AG: Beschluss, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der BKS Bank AG

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

Klagenfurt (pta009/09.02.2022/09:05 UTC+1)

Der Vorstand der BKS Bank AG hat am 09. Februar 2022 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen Gebrauch zu machen und hat folgendes Rückkaufprogramm beschlossen. Dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

  • Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 29. Mai 2020.
  • Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte auf der Homepage der Gesellschaft am 29. Mai 2020.
  • Beginn des Rückkaufprogramms: 14. Februar 2022; voraussichtliche Dauer bis 25. Februar 2022.
  • Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BKS Bank AG.
  • Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der BKS Bank AG, das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 0,23%.
  • Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die BKS-Stammaktien an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die BKS-Stammaktien an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % übersteigen.
  • Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse.
  • Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2022-2024 zu verwenden. Der Vorstand behält sich jedoch vor, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. Die Aktien sollen auch dazu dienen Teile der variablen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung der BKS Bank zu decken.
  • Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  • Die BKS Bank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft (www.bks.at) zu erfüllen.

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Dr. Dieter Kohl
Tel.: 0463-5858-139
E-Mail: dieter.kohl@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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