Wien (pts007/07.02.2022/09:05) -
Der bekannte Wiener Scheidungsanwalt Mag. August Schulz gibt allen Unternehmer/innen Entwarnung bei Scheidungsprozess: "Ein aktueller OGH-Entscheid legt klar, dass bei einer Scheidungs-Aufteilung des Vermögens das Gewicht und der Umfang des Beitrages jedes Ehegatten zur ehelichen Errungenschaft zu berücksichtigen sind. Wenn bereits vor Eheschließung Firmenvermögen oder Stiftungen bestanden, werden diese keinesfalls im üblichen Verhältnis 1:1 geteilt." Der OGH möchte mit seinem Urteil bestehende Unternehmen schützen. Der Scheidungsanwalt rät allen Firmeninhabern, sich vor dem Scheidungsprozess anwaltlichen Rat zu holen, um vor Gericht alle Belange des Firmenvermögens sicher vorlegen zu können. Beratung unter https://www.scheidungsanwalt-wien.at oder per Telefon: 01 523 26 74.
Mag. Schulz: "Erträge, die aus Unternehmen stammen, sind nach Ehescheidung nicht aufzuteilen"
Unternehmer/innen sollten unbedingt den Rat von einem Anwalt einholen, wenn eine Eheschließung oder Scheidung ansteht. "Es steht einfach zu viel auf dem Spiel. Die Aufteilung eines Unternehmens bedeutet oft das Aus. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann durch einen Ehevertrag vieles schon zu Beginn klären und im Falle einer Scheidung vereinfachen. Bei einer Trennung kann hier auch für eventuelle Nachkommen viel geregelt werden", so Mag Schulz.
Unternehmer/innen sollten wissen, dass nach § 82 Abs 1 Z 3 EheG die Erträge aus einem Unternehmen und Stiftungen keine Aufteilungsmasse sind. Der Scheidungsanwalt Mag. Schulz erklärt dazu: "Der Gesetzgeber sagt hier klar, dass erst nach der Umwandlung in Gebrauchsvermögen oder der Umwidmung in Ersparnisse, solche Vermögenswerte zur Aufteilungsmasse gezählt werden dürfen. Der oft angedachte Transfer von in der Ehe geschaffenen Vermögenswerten in eine Stiftung ist nach §§81 ff EheG nicht möglich. Das gilt übrigens auch für Schenkungen, die vor einer Ehe an einen Ehepartner gemacht wurden. Hier ist jedoch ganz besonders der Nachweis wichtig, wann die Schenkung erfolgte." Der Tipp vom Scheidungsanwalt: "Sichern Sie also alle Beweise, um sie vor Gericht vorlegen zu können."
Ein Beratungsgespräch vor der Ehe oder Scheidung ist ratsam
"Wir kämpfen seit vielen Jahrzehnten höchst engagiert für unsere Klienten", sagt der Scheidungsanwalt Mag. August Schulz von der Kanzlei Dr. Mardetschläger & Schulz. Er rät jedem Unternehmer, sich noch vor einer Eheschließung abzusichern. Aber auch im Falle einer Scheidung sollte man sich durch einen Anwalt aufklären lassen und nicht gutgläubig in sein Unglück ergeben, vor allem, wenn es um ein Unternehmen und die Existenz geht.
Scheidungsanwalt Wien - Dr. Mardetschläger & Schulz
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