pta20210929034
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Singulus Technologies Aktiengesellschaft: SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Kahl am Main (pta034/29.09.2021/22:15 UTC+2)

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Kahl am Main, den 29.09. 2021 – Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) lädt seine Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 29. Oktober 2021 um 10.00 Uhr ein. Vor dem Hintergrund der Verbreitung des SARS-COV-2-Erregers und der einhergehenden Einschränkungen wird SINGULUS TECHNOLOGIES seine Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre online durchführen. Die entsprechende Einladung wird am 30.09.2021 an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung übersandt und ist auch ab 04. Oktober 2021 auf der Internetseite abrufbar unter www.singulus.de im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" (https://www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung/aohv2021.html).

Die Gesellschaft plant einen Kapitalschnitt, der sich im Überblick der wesentlichen Schritte wie folgt darstellt: Zunächst soll das Grundkapital der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 17:3 herabgesetzt werden. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG und dient in voller Höhe dazu, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. So dann soll das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage mit Bezugsrecht um bis zu weitere EUR 13.606.450,00 wieder erhöht werden. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen und der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten – insbesondere den Bezugspreis, der mindestens EUR 1,10 betragen muss – festzulegen. Falls nicht sämtliche neue Aktien unter diesem Bezugsangebot bezogen wurden, können die verbleibenden neuen Aktien an einen Finanzinvestor, der unter bestimmten Voraussetzungen alle Aktien, die bei der Kapitalerhöhung nicht durch die bezugsberechtigten Aktionäre gezeichnet werden, ausgegeben werden. 

In Abhängigkeit davon, wie viele Aktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, kann der Erwerb der verbleibenden Aktien durch den Finanzinvestor zu einem Kontrollwechsel im Sinne des § 5 der aktuellen Anleihebedingungen der SINGULUS TECHNOLOGIES Unternehmensanleihe führen. SINGULUS TECHNOLOGIES hat deshalb ebenfalls zu einer Gläubigerabstimmung eingeladen, und einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf das Kündigungsrecht wegen Kontrollwechsel zur Genehmigung vorgeschlagen. Ein solcher Verzicht ist Voraussetzung für die Durchführung einer garantierten Bezugsrechtskapitalerhöhung. 

Der Vollzug der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung bzw. der Hauptversammlung. Alle Angaben sind damit vorläufig. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft geht davon aus, dass die erforderlichen Zustimmungen der Gläubigerversammlung und der Hauptversammlung erreicht werden können. 

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, 
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5 

Kontakt: 

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

(Ende)

Aussender: Singulus Technologies Aktiengesellschaft
Hanauer Landstraße 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Ansprechpartner: Bernhard Krause
Tel.: +49 170 9202924
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
Website: www.singulus.de
ISIN(s): DE000A1681X5 (Aktie) DE000A2AA5H5 (Anleihe)
Börse(n): Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
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