Hamburg (pta001/14.07.2020/02:41) - Der Vorstand der Deutschen Cannabis AG teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden muss,dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Im Wesentlichen liegt dies an einer Abwertung der Beteiligungen, deren Mehrheitsgesellschafter die Deutsche Cannabis AG ist.Der Vorstand der Deutschen Cannabis AG prüft Möglichkeiten der Fortführung und wird unverzüglich zu einer nach Gesetz gebotenen außerorderntlichen Hauptversammlung einberufen.
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