pta20200605006
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

HOCHDORF Holding AG: Informationen zur Generalversammlung 2020

Generalversammlung 2020

Hochdorf (pta006/05.06.2020/07:00 UTC+2) Die HOCHDORF Holding AG hat heute die Einladung zur Generalversammlung publiziert. An der Generalversammlung vom 30. Juni 2020 stellen sich Markus Bühlmann (bisher) sowie Jürg Oleas, Andreas Herzog, Jean-Philippe Rochat und Ralph Siegl (alle neu) zur Wahl in den Verwaltungsrat der HOCHDORF Holding AG. Weiter beschloss der Verwaltungsrat, den Antrag eines Klein-Aktionärs auf Sonderprüfung in die Traktandenliste der Generalversammlung aufzunehmen.

Die auf den 30. Juni 2020 verschobene Generalversammlung der HOCHDORF Holding AG findet wegen der Coronavirus-Pandemie ohne Präsenz von Aktionären statt. Die Stimmabgabe erfolgt elektronisch oder postalisch über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter.

Wahlempfehlung in den Verwaltungsrat
Wie bereits am 18. Februar 2020 angekündigt, stehen die Verwaltungsratsmitglieder Bernhard Merki, Jörg Riboni, Markus Kalberer und Dr. Walter Locher nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung.

Bei der Auswahl der neuen VR-Kandidaten hat sich der Personal- und Vergütungsausschuss am für die HOCHDORF-Gruppe notwendigen Kompetenzprofil orientiert. Der Verwaltungsrat beantragt neben der Wiederwahl von Markus Bühlmann, die Zuwahl von Jürg Oleas, Andreas Herzog, Jean-Philippe Rochat und Ralph Siegl als neue Mitglieder des Verwaltungsrates.

Als zukünftiger Verwaltungsratspräsident wird Jürg Oleas zur Wahl vorgeschlagen. Als Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschuss werden Jürg Oleas, Jean-Philippe Rochat und Ralph Siegl zur Wahl empfohlen.

Der Verwaltungsrat ist aufgrund der geführten Gespräche überzeugt, den Aktionärinnen und Aktionären einen professionellen und in den Kompetenzen ausgewogenen Verwaltungsrat zur Wahl vorzuschlagen, der insbesondere auch von den drei grössten Aktionären der Gesellschaft mitgetragen wird.

Antrag auf Sonderprüfung im Sinne von OR Art. 697
Der Verwaltungsrat hat im Vorfeld der Generalversammlung zudem von den Fragen eines Klein-Aktionärs (siehe Seite 3) und dessen Sonderprüfungsantrag Kenntnis genommen. Er ist der Ansicht, dass der Antrag des Aktionärs Fragen betrifft, die in Anbetracht der Entwicklungen der HOCHDORF-Gruppe in den letzten zwei Jahren für eine grosse Anzahl der Aktionäre wichtig sind. Aufgrund dieser Situation ist es aus Sicht des Verwaltungsrates zentral, dass die Aktionäre der Gesellschaft in allen für sie wichtigen Fragen vollständige Transparenz haben, sodass sie wieder Vertrauen in die Gesellschaft und ihre Führung haben können.

Der Verwaltungsrat empfiehlt daher den Aktionären die Annahme des Antrages, sofern sie von den Antworten des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle auf die vom Aktionär gestellten Fragen nicht vollständig befriedigt sind oder Zweifel haben. Damit die Aktionäre sich in dieser Hinsicht eine Meinung bilden können, wird der Verwaltungsrat seine Antworten und die Antworten der Revisionsstelle am 15. Juni 2020 auf der Homepage der Gesellschaft publizieren.

Für die Vorstellung der zur Wahl stehenden VR-Kandidaten und zur Durchsicht der Fragen des Aktionärs öffnen Sie bitte das angefügte PDF-Dokument.

(Ende)

Aussender: HOCHDORF Holding AG
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