pta20200429014
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

PORR AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wien (pta014/29.04.2020/09:15 UTC+2) PORR AG
Wien
FN 34853 f, ISIN AT0000609607

Einberufung der 140. ordentlichen Hauptversammlung der
PORR AG
("Gesellschaft")
für Donnerstag, den 28. Mai 2020 um 9 Uhr
am Sitz der Gesellschaft in 1100 Wien, Absberggasse 47

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Vorstand beschloss zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung geschaffene Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen, wonach insbesondere Versammlungen von Gesellschaftern auch ohne physische Anwesenheit aller oder einzelner Teilnehmer durchgeführt werden können.

Die Hauptversammlung der PORR AG am 28. Mai 2020 wird iSd COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020, in der geltenden Fassung) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass bei der Hauptversammlung der PORR AG am 28. Mai 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.

Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, Absberggasse 47, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter.

Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail direkt an den Vorstand.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 28. Mai 2020 ab ca. 9:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter [url=https://porr-group.com/GM140-2020[]/b] als virtuelle Hauptversammlung verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.

Besonders hingewiesen wird darauf, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.

Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DES GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-GESETZES UND DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv zugänglich sind, hingewiesen.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der folgenden Punkte dieser Einberufung, und zwar Punkt V. zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und Punkt VI., Unterpunkt 3. zur Ausübung des Auskunftsrechts von Aktionären und Punkt VI., Unterpunkt 4. zur Ausübung des Antragsrechts von Aktionären.

II. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate-Governance-Berichts, des Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
7. Beschlussfassung über den Widerruf der von der Hauptversammlung am 29.05.2018 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG verbunden mit der Beschlussfassung über die neue Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von eigenen Aktien.

III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 7. Mai 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv zugänglich:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- gesonderter konsolidierter nicht finanzieller Bericht,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2019;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
- Vergütungspolitik,
- Vollmachtsformular Dr. Michael Knap,
- Vollmachtsformular Dr. Ulla Reisch,
- Vollmachtsformular Dr. Tibor Varga,
- Vollmachtsformular Hon.-Prof. Dr. Irene Welser,
- Frageformular,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. Mai 2020 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten:
PORR AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT:
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000609607 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 16 Abs 3 genügen lässt

Per Telefax:
+43 (0) 1 8900 500-64

Per E-Mail:
anmeldung.porr@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen im Format PDF)

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts durch Aktionäre nicht wirksam erfolgen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000609607,
- Depotnummer (andernfalls eine sonstige Bezeichnung),
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 18. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der PORR AG am 28. Mai 2020 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen vorgeschlagen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind:

(i) Dr. Michael Knap
c/o IVA, Interessenverband für Anleger
Feldmühlgasse 22
A-1130 Wien
Tel.: +43 (0) 664 2138740
E-Mail: michael.knap@iva.or.at

(ii) Dr. Ulla Reisch
c/o Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG
Landstraßer Hauptstraße 1A
Ebene 07, Top 09
A-1030 Wien
Tel: +43 1 212 55 00
E-Mail: reisch@ulsr.at

(iii) Dr. Tibor Varga
c/o DORDA Rechtsanwälte GmbH
Universitätsring 10
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 533 47 95-28
E-Mail: tibor.varga@dorda.at

(iv) Hon.-Prof. Dr. Irene Welser
c/o CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH
Parkring 2
A-1010 Wien
Tel.: +43 (0) 664 15 65 093
E-Mail: irene.welser@cerhahempel.com

Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person Vollmacht erteilen.

Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne der COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der vom Aktionär bevollmächtigte besondere Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen und Verlesen von Redebeiträgen entgegennimmt. Das Auskunftsrecht kann von Aktionären vielmehr selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail direkt an den Vorstand gemäß Punkt VI., Unterpunkt 3.

Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Stellung von Beschlussanträgen und/oder zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen.

Es wird ausdrücklich ersucht, bei Vollmachtserteilung die E-Mail Adresse und ein Kennwort anzugeben, um dem besonderen Stimmrechtsvertreter bei Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere während der Hauptversammlung per E-Mail, auf geeignete Weise die Prüfung der Identität des betreffenden Aktionärs zu ermöglichen bzw zu erleichtern.

Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv jeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen Sie dieses Vollmachtsformular genau durch und beachten Sie auch die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DES GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-GESETZES UND DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die im Internet unter www.porr-group.com/hv zur Verfügung steht.

Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 27. Mai 2020, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres besonderen Stimmrechtsvertreters einlangen:

(i) knap.porr@hauptversammlung.at
(ii) reisch.porr@hauptversammlung.at
(iii) varga.porr@hauptversammlung.at
(iv) welser.porr@hauptversammlung.at

Durch diese Art der Übermittlung hat ausschließlich der von Ihnen ausgewählte und bevollmächtigte besondere Stimmrechtsvertreter, nicht hingegen einer der übrigen Stimmrechtsvertreter, unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter am Versammlungsort ist jedoch zum Zweck der Wahrung der besonderen Maßnahmen aufgrund von COVID-19 ausdrücklich ausgeschlossen.

Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung der Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung:

Per Post oder Boten:
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Kennwort: PORR HV
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel
Österreich

Per Telefax:
+43 (0)1 8900 500-64

Per SWIFT:
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000609607 im Text angeben)

Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 7. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 18. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, oder per Telefax an +43 (0) 50626 44 16 oder per E-Mail an office.km@porr.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung vom Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen in Textform per E-Mail an die Adresse vorstand@porr.at zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 2. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist Dienstag, der 26. Mai 2020, bei der Gesellschaft einlangen.

Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv abrufbar ist.

Es wird ausdrücklich ersucht, im Frageformular die E-Mail Adresse und ein Kennwort anzugeben, um dem Vorstand bei Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere während der Hauptversammlung per E-Mail, auf geeignete Weise die Prüfung der Identität des betreffenden Aktionärs zu ermöglichen bzw zu erleichtern.

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.

Auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DES GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-GESETZES UND DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv zugänglich sind, wird hingewiesen.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.

Auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DES GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-GESETZES UND DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv zugänglich sind, wird hingewiesen.

5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG iSd COVID-19-GesG und COVID-19-GesV und zum Ablauf der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.porr-group.com/hv zugänglich.

6. Information zum Datenschutz
Die PORR AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß AktG zwingend erforderlich.
Informationen zum Datenschutz können dem Informationsblatt Aktionärsdaten Datenschutz auf der Internetseite der Gesellschaft www.porr-group.com/hv/datenschutz entnommen werden.

VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 29.095.000,00 und ist zerlegt in 29.095.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 216.495 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 28.878.505 Stück.

Keine physische Anwesenheit
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der kommenden Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind und daher eine Zusammenkunft im Sinne einer physischen Anwesenheit am Veranstaltungsort der Hauptversammlung zu unterlassen ist.

Wien, im April 2020

Der Vorstand der PORR AG

(Ende)

Aussender: PORR AG
Absberggasse 47
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen
Tel.: +43 50626-1199
E-Mail: rolf.petersen@porr.at
Website: www.porr-group.com
ISIN(s): AT0000609607 (Aktie) AT0000A086F0 (Genussrecht) AT0000A19Y36 (Anleihe) XS1555774014 (Anleihe) XS2113662063 (Anleihe)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board)
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