pta20190708022
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA: Kapitalherabsetzung bei GUB Investment Trust

Neueinteilung der Aktien im Verhältnis 10:1 Neue ISIN DE000A2TR927

Obersulm (pta022/08.07.2019/12:40 UTC+2) Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Die ordentliche Hauptversammlung des GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA hat am 05. April 2019 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von bisher 19.620.000 Eur um 17.658.000 Eur auf künftig 1.962.000 Eur, eingeteilt in 1.962.000 nennwertlose Stückaktien, herabzusetzen.

Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 10:1.

Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1 Eur zusammengelegt werden.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von 17.658.000 Eur zum Zwecke der Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage.

Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 30.04.2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt.

Mit Record Tag 08. Juli 2019 abends und Valuta 09. Juli 2019 werden die St.-19.620.000- girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Für je 10 alte Aktien (ISIN DE000A0AYXP8) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie (ISIN DE000A2TR927) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1 Eur. Die konvertierten Aktien sind ab dem 1.10.2018 gewinnberechtigt.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA bleibt unverändert.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A2YNTC3) eingebucht.
Eine Arrondierung zu Vollrechten (sogenannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 22. Juli 2019

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte von der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA zum Börsenpreis übernommen. Gebührenerstattungen von Seiten der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung für die 1.962.000 Stück aus der Kaitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der neuen ISIN DE000A2TR927 im Freiverkehr an der Hamburger Wertpapierbörse wird am 05. Juli 2019 aufgenommen. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 04. Juli 2019.

Schwäbisch Hall, im Juli 2019

GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA

(Ende)

Aussender: GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA
Danziger Straße 28
74182 Obersulm
Deutschland
Ansprechpartner: Gerald Glasauer
Tel.: +49 7130 57 89 020
E-Mail: post@gub.de
Website: www.gub.de
ISIN(s): DE000A0AYXP8 (Aktie)
Börse(n): Freiverkehr in Hamburg
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