pta20190218010
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.: SdK ruft Aktionäre der Haikui Seafood AG zur Interessensbündelung auf

SdK geht gegen die beabsichtigte Löschung der Gesellschaft vor

München (pta010/18.02.2019/11:00 UTC+1) Das Amtsgericht Hamburg beabsichtigt, die im Handelsregister des AG Hamburg unter Aktenzeichen HRB 117277 eingetragene Haikui Seafood AG, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt, von Amts wegen nach § 394 FamFG wegen angeblicher Vermögenslosigkeit zu löschen. Die SdK wird im Namen eines betroffenen Aktionärs gegen die beabsichtigte Löschung fristgerecht Widerspruch erheben.

Die Gesellschaft hat im Wege eines Börsengangs im Jahr 2012 mehrere Mio. Euro vor allem von Privatanlegern eingesammelt. Zuletzt wurde in 2016 ein Jahresabschluss für 2015 veröffentlicht. Für das Jahr 2015 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 7,3 Mio. Euro ausgewiesen. Verbindlichkeiten bestanden nahezu keine, zentrale Vermögensbestandteile waren Anteile an sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen (ins-gesamt ca. 14 Mio. Euro). Nach den uns vorliegenden Informationen fand nie ein Insolvenzverfahren statt. Wenn nun aber die Gesellschaft nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden soll, stellt sich die Frage, warum die Anteile an sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wertlos sein sollen. Immerhin befanden sich zum Bilanzstichtag am 31.12.2015 im Konzern Sachanlagen in Höhe von ca. 35 Mio. sowie Zahlungsmittel in Höhe von 90 Mio. Euro. In der Konzernbilanz wer-den zudem lediglich Verbindlichkeiten in Höhe von 10 Mio. Euro ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wohin die Vermögenswerte verschwunden sind.

Die SdK will durch den Widerspruch verhindern, dass die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird und damit rechtlich nicht mehr existiert. Im Wege eines Insolvenzverfahrens sollte nach Einschätzung der SdK sodann der Verbleib des Vermögens durch einen Insolvenzverwalter über-prüft werden. Hierzu wäre jedoch noch ein schriftlicher Antrag eines Gläubigers nach § 13 Abs. 1 InsO erforderlich. Aktionäre sind als Eigentümer der Gesellschaft grundsätzlich keine Gläubiger. Jedoch könnte aus Sicht mit der SdK kooperierender Rechtsanwälte ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft bestehen, der eine Gläubigerstellung begründet.

Die SdK bittet ihre Mitglieder, die Aktionäre der Haikui Seafood AG sind, sich bezüglich einer Interessensbündelung bei ihr unter info@sdk.org o-der unter 089 / 2020846-0 zu melden.

München, den 18.02.2019
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

(Ende)

Aussender: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
Hackenstraße 7b
80331 München
Deutschland
Ansprechpartner: Daniel Bauer
Tel.: +49 89 20 20 846-0
E-Mail: info@sdk.org
Website: www.sdk.org
ISIN(s): - (Aktie)
Börse(n): -
|