pts20170131026 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Wenn Anwälte die Gesetze nicht kennen - und Eigenwerbung für standeswidrig halten

Rechtsanwälte dürfen werben, aber das haben sie leider immer noch nicht verinnerlicht


Wien (pts026/31.01.2017/11:00) Der Werbetherapeut informiert: Schon bei seinem ersten Fachbuch zum Thema "Werbung für freie Berufe" war Werbetherapeut Alois Gmeiner http://www.werbetherapeut.com erstaunt über die Unwissenheit gerade von Anwälte in Bezug auf die Standesregeln von Kanzleiwerbung. Fakt ist - egal ob in Österreich oder Deutschland oder in der Schweiz: Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Freiberufler dürfen werben!

Der Werbetherapeut sieht dennoch viele Rechtsanwälte regelrecht in einer Werbefalle gefangen: "In der Ausbildung lernt man nichts von Marketing. Und wenn man dann die Türen seiner neuen Kanzlei öffnet, herrscht Ernüchterung und oft auch schon nach wenigen Monaten - Panik! Bei der Recherche für meine Bücher höre ich immer wieder von Anwälten, vor allem in Deutschland, die Nebenjobs haben, um sich ihre Kanzlei leisten zu können. Wahnsinn!" Gmeiner empfiehlt daher jeder Kanzlei ein Marketing-Werbe-PR-Coaching, um sich bei potentiellen Klienten bemerkbar zu machen.

Anwälte müssen sich für Marketing interessieren

Wenn Kanzleien gerade eröffnet haben, eine Kanzlei übernommen haben oder eine Regiegemeinschaft mit anderen Anwälten eingegangen sind, dann rät der Werbetherapeut zu drei Dingen, um mehr und neue Klienten zu kommen: "Homepage in Verbindung mit Google-Ads und Online-PR. Das sind die effektivsten und letztlich auch günstigsten Möglichkeiten, um schnell und effektiv neue Klienten auf sich aufmerksam zu machen."

Warum gerade diese Werbemittel? "In meinem ersten Fachbuch 1999 habe ich noch geschrieben, die Visitenkarte ist wichtiger als die Homepage - heute ist es genau umgekehrt. Und diese drei Werbemittel sind extrem nachhaltig und werben für die Kanzlei rund um die Uhr - 7 Tage die Woche an 365 Tagen im Jahr. Dabei sind aber einige wichtige Fakten zu beachten, sonst bleibt eine Kanzleihomepage nur eine Online-Visitenkarte und bringt keine neuen Klienten."

Coaching-Angebot des Werbetherapeuten für Rechtsanwälte, Steuerberater und Freiberufler

1. Kanzlei-Marketing-Coaching vor dem Kanzleistart:
Bei diesem Coaching werden - auf Wunsch auch in der Kanzlei des Auftraggebers - das Kanzlei-Logo, Briefpapier, Visitenkarten, Homepagelayout, etc. entworfen und teilweise auch fixfertig fertiggestellt. Zusätzlich wird das Marketing- und PR-Konzept der Kanzlei festgelegt.

2. Klientenakquise-Coaching bei bestehenden Kanzleien:
Höhere Bekanntheit der Kanzlei und neue Klienten sind bei diesem Coaching das Ziel! Überprüfung und Analyse des kompletten Marketingkonzeptes der Kanzlei und Brainstorming für neue Werbeideen und Werbeaktionen. Sofortige Erstellung erster Presseaussendungen und Verbesserungen bestehender Werbemittel bzw. neue Texte für die Homepage.

3. PR-Coaching für mehr Bekanntheit:
Bekannte Anwälte - sind erfolgreiche Anwälte. Daher werden hier mit dem Kanzleiteam Strategien überlegt, um höhere Bekanntheit und Medienpräsenz mittels klassischer PR und Online-PR zu erlangen. Der Werbetherapeut verfasst am Coachingtag bereits erste fixfertige Pressetexte.

Der erste Schritt - Gratis-Online-Werbe-Check

Eine erste Gratis-Analyse der eigenen Kanzlei-Homepage und des eigenen Kanzlei-Marketing kann man jederzeit online mit dem Werbe-Check durchführen: http://www.werbetherapeut.com/index.php/gratiswerbecheck . Infos unter: werbetherapeut@chello.at



(Ende)
Aussender: Der Pressetherapeut
Ansprechpartner: Alois Gmeiner
Tel.: 0043/699 133 20 234
E-Mail: pressetherapeut@pressetherapeut.com
Website: www.pressetherapeut.com
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