pta20160825027
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Heta Asset Resolution AG: HETA ASSET RESOLUTION AG verabschiedet Abbauplan nach GSA und veröffentlicht Halbjahresabschluss 2016

Klagenfurt am Wörthersee (pta027/25.08.2016/22:35 UTC+2) Mit dem zweiten Mandatsbescheid am 10. April 2016 hat die Finanzmarktaufsicht als Abwicklungsbehörde die rechtlichen Voraussetzungen für den Portfolioabbau in der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) bis Ende 2023 geschaffen. Unter Berücksichtigung der in diesem Mandatsbescheid angeordneten Abwicklungsmaßnahmen (u.a. Schuldenschnitt, keine Zinszahlungen auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, Änderung der Fälligkeiten) wurde daher die auf dem Jahresabschluss 2014 basierende und am 20. Oktober 2015 veröffentlichte Mittelfristplanung der HETA bis 2020 nunmehr in einem Abbauplan basierend auf dem Jahresabschluss 2015 in den letzten Wochen weiterentwickelt, der heute auch vom Aufsichtsrat der HETA genehmigt wurde.

Gemäß Abbauplan soll der Portfolioabbau nach Abwägung durch den Vorstand und soweit rechtlich möglich weiterhin im Wesentlichen bis zum Jahr 2020 erfolgen. Der Schuldenschnitt führt zu einem positiven G & V Ergebnis, was im Abbauplan entsprechend berücksichtigt wurde. Darüber hinaus wird am Ende des Planungshorizonts (2020) aus heutiger Sicht ein Barmittelbestand in Höhe von rund EUR 7,7 Mrd. erwartet und bis Ende 2018 ein Portfolioabbaustand mit knapp unter 80% (Ausgangsbasis 2014) unterstellt.

Der Abbauplan gemäß GSA (Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit) unterstellt planerisch keine vorzeitigen Ausschüttungen der aus dem Portfolioabbau erzielten liquiden Mittel innerhalb der Planungsperiode. Die wesentlichen Eckpunkte des Abbauplans sind in einer Präsentation dargestellt, die auf der Homepage der HETA unter www.heta-asset-resolution.com (-> Investoren -> Finanzberichte & Präsentationen) veröffentlicht ist.

Die HETA teilt weiters mit, dass der auf Basis UGB/BWG und unter Anwendung der sogenannten Gone Concern-Bewertungsprämisse erstellte Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2016 einen Periodenüberschuss von EUR +7,5 Mrd. ausweist, welcher im Wesentlichen durch die Effekte der Gläubigerbeteiligung gemäß Mandatsbescheid II der FMA vom 10. April 2016 iHv EUR +9,4 Mrd. und den in diesem Zusammenhang zu bildenden Rückstellungen iHv EUR -2,3 Mrd. bedingt ist. Das operative Ergebnis des ersten Halbjahres lag bei EUR +0,3 Mrd. Nach Anwendung des Mandatsbescheides II auf sog. "berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten" (Herabsetzung auf 46,02% bzw. 0%) und das "Kernkapital" (Herabsetzung auf 0%) weist die HETA kein negatives Eigenkapital mehr aus (zum 31. Dezember 2015: EUR -7,5 Mrd.). Der Liquiditätsbestand erhöhte sich im ersten Halbjahr 2016 von EUR 4,2 Mrd. auf EUR 5,3 Mrd.

Aufgrund der besonderen Situation der HETA erachtet der Vorstand den Einzelabschluss nach UGB/BWG als die relevantere Darstellung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage für die Gläubiger. Aufgrund der im Halbjahresabschluss inkludierten hohen Effekte aus der Anwendung des Mandatsbescheides II wurde dieser einer freiwilligen Prüfung durch die Abschlussprüfer unterzogen.

Der nach § 87 Abs. 1 BörseG für die HETA weiterhin verpflichtend vorgesehene Halbjahresfinanzbericht wird auf konsolidierter Basis unter Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) erstellt. Das Ergebnis nach Steuern beträgt EUR +6,9 Mrd., wovon das Ergebnis aus der Gläubigerbeteiligung nach BaSAG mit EUR +7,0 Mrd. den größten Anteil daran hat. Bei einer Konzernbilanzsumme von EUR 10,3 Mrd. beträgt das ausgewiesene (positive) Eigenkapital EUR 1,1 Mrd.

Sowohl der Einzel- als auch der Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 werden am 25. August unter www.heta-asset-resolution.com (-> Investoren -> Finanzberichte & Präsentationen) veröffentlicht. Die englischen Fassungen werden Ende August bzw. Anfang September 2016 veröffentlicht.

(Ende)

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