pta20160614032
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

S&T AG: VERÖFFENTLICHUNG EINES HAUPTVERSAMMLUNGSBESCHLUSSES

Linz (pta032/14.06.2016/16:38 UTC+2) Die S&T AG, Industriezeile 35, A- 4021 Linz (in der Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemäß § 82 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 17. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2016 die folgenden Beschlüsse fasste:

a) Die in der 15. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.5.2014 erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien wird im nicht ausgenützten Umfang widerrufen und der Vorstand gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 14.6.2016 sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10 % unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der S&T AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates.

b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Absatz 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrten Bezugsrechts) der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Dies beinhaltet unter anderem die Ermächtigung, eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, von (Teil-)Betrieben und von Anteilen an inländischen und ausländischen Unternehmen zu verwenden sowie eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft sowie mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

c) Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 82 Abs. 10 BörseG die Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG.

Linz, am 14. Juni 2016

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: S&T AG
Industriezeile 35
4021 Linz
Österreich
Ansprechpartner: Sandra Grünwald
Tel.: +43 1 80191-1125
E-Mail: Sandra.Gruenwald@snt.at
Website: www.snt.at
ISIN(s): AT0000A0E9W5 (Aktie) DE000A1HJLL6 (Anleihe)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt
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