pta20150813021
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Heta Asset Resolution AG: Bekanntgabe zur beabsichtigten Informationserteilung an Gläubiger und Investoren

Klagenfurt am Wörthersee (pta021/13.08.2015/16:50 UTC+2) Seit Erlass des Mandatsbescheids durch die Finanzmarktaufsicht als Abwicklungsbehörde vom 1. März 2015, mit dem für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten von der HETA ASSET RESOLUTION AG ("HETA") ein Moratorium bis 31. Mai 2016 angeordnet wurde, erhält die HETA vielfach Informationsanfragen von durch das Moratorium betroffenen Gläubigern und Investoren. Über die Entwicklung der Geschäftstätigkeit der HETA und wichtige Ereignisse seit Erlass des Mandatsbescheids hat die HETA in mehreren ad hoc Mitteilungen und im Jahresfinanzbericht zum 31.12.2014 öffentlich informiert. Der Halbjahresfinanzbericht von der HETA zum 30. Juni 2015 wird Ende August veröffentlicht werden.

Da aufgrund des von der Finanzmarktaufsicht als Abwicklungsbehörde angeordneten Moratoriums offenbar ein erhöhtes Informationsbedürfnis der Gläubiger und Investoren von der HETA besteht, beabsichtigt der Vorstand der HETA mit dem Ziel, zusätzliche Transparenz zu schaffen, bis auf weiteres, beginnend nach Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2015 innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten weitere Informationen betreffend die HETA, die von allgemeinem Interesse für Gläubiger und Investoren sind, in einer strukturierten Form und unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung der Anleger (soweit keine sachlich begründeten Ausnahmen davon bestehen) zu veröffentlichen. Die Informationen von der HETA werden auf der Homepage von der HETA unter Investoren/Finanzberichte Präsentationen (http://www.heta-asset-resolution.com/de/content/finanzberichte-praesentationen) von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden.

Gläubiger bzw. Vertreter von Gläubigern werden in diesem Sinn eingeladen, allfällige konkrete Fragen von allgemeinem Interesse für Gläubiger und Investoren schriftlich ausschließlich an die Email-Adresse holding@heta-asset-resolution.com zu richten. Dabei sind der Nachweis der Gläubigereigenschaft und gegebenenfalls der Nachweis der Vertretung nachvollziehbar zu bescheinigen. Die Entscheidung, welche Fragen beantwortet werden, sowie über Form und Inhalt von Antworten obliegt im Sinn obiger Ausführungen der HETA. Außerhalb der gesetzlichen (oder allenfalls vertraglichen) Verpflichtungen besteht kein und wird kein Anspruch von Gläubigern oder Investoren auf Informationserteilung begründet. Der Vorstand behält sich vor, die oben geschilderte Form der Informationserteilung zu ändern oder einzustellen.

(Ende)

Aussender: Heta Asset Resolution AG
Alpen-Adria-Platz 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
Ansprechpartner: Corporate Communications
Tel.: +43 (0) 50209 3465
E-Mail: communication@heta-asset-resolution.com
Website: www.heta-asset-resolution.com
ISIN(s): CH0023309286 (Anleihe) CH0028623145 (Anleihe) XS0244768635 (Anleihe) XS0272401356 (Anleihe) XS0281875483 (Anleihe) XS0289201484 (Anleihe) XS0292051835 (Anleihe) XS0293591995 (Anleihe) XS0293593421 (Anleihe) XS0863484035 (Anleihe)
Börse(n): Wiener Börse (Geregelter Freiverkehr)
Weitere Handelsplätze: Börse Düsseldorf, Börse Frankfurt, Börse Luxemburg, Börse Zürich, Dritter Markt der Wiener Börse (angegebene ISINs sind die größten Emissionen des Emittenten nach Volumen)
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